Daraus schließe ich, dass DATEV die nicht valide Rechnungen als sonstige Rechnung verarbeitet und somit das Problem umgeht. Ob das im Sinne des Erfinders ist, wage ich zu bezweifeln. Wenn das tatsächlich so sein sollte, wäre dies hoch gefährlich. Nicht valide E-Rechnung über 119k brutto. Es gibt keinen Hinweis, dass die eigentliche Rechnung (der E-Rechnungsteil) nicht valide ist. Wir buchen nach PDF Teil mit Vorsteuer. Prüfer sagt in drei Jahren "Nein Nein Nein,...der E-Teil der Rechnung ist zum Vorsteuerabzug berechtigt."... und schon ist der Umsatzsteuerschaden da? @DATEV kann jemand den Umgang mit nicht validen E-Rechnungen beim Upload in DUO erklären?
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