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Abrechnung Firmenfitness, Überschreitung Freigrenze Sachbezug?

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letzte Antwort am 29.09.2025 11:43:46 von jjunker
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Almonede
Beginner
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Nachricht 1 von 4
374 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

 

Der AG möchte seinen Mitarbeitern Firmenfitness über einen entsprechenden Anbieter ermöglichen. Angenommen der Vertrag kostet im Monat 50 Euro pro Mitarbeiter, abzgl. Eigenanteil AN von 20 Euro wären es dann 30 Euro pro Mitarbeiter pro Monat.

 

Außerdem erhalten die Mitarbeiter aktuell bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Wertgutschein in Höhe von 40 Euro pro Monat.

 

Jetzt gibt es ja zwei Fälle:

 

1. Mitarbeiter erhält den Gutschein:

30 Euro Fitness

40 Euro Gutschein

= 70 Euro -> Freigrenze Sachbezug Überschritten

 

2. Mitarbeiter erhält keinen Gutschein:

30 Euro Fitness -> Freigrenze Sachbezug eingehalten

 

Muss ich diese Prüfung dann jeden Monat durchführen oder kann man die Firmenfitness pauschal versteuern? Oder gibt es hier eine einfache Lösung und ich stehe nur auf dem Schlauch?

 

Wie würde eine konkrete Abrechnung aussehen?

 

Ich hoffe man kann meine Frage verstehen.

 

Vielen Dank im Voraus.

Ulla
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
138 Mal angesehen

Hallo,

 

ja, du kannst die Firmenfitness pauschal versteuern und Sv-pfl abrechnen.

Es gibt zwei Varianten LA 2740 oder LA 2770 bei der der AG die Steuer und SV übernimmt.

 

Liebe Grüße

Ulla

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
92 Mal angesehen

Muss ich diese Prüfung dann jeden Monat durchführen oder kann man die Firmenfitness pauschal versteuern? Oder gibt es hier eine einfache Lösung und ich stehe nur auf dem Schlauch

 

Ändern sich die Empfänger der 40 Euro Gutscheine monatlich? Also nicht Raucher und in der Kantine immer nur vegatarisch gegessen erhalten die 40 Euro andere nicht. Wird jemand schwach und isst Freitags die Currywurst verfällt der Anspruch....?

Wenn das jeweils anfällt ist der Prüfaufwand ziemlich hoch. Dann würde ich auch zu pauschal versteuern raten und mir das sparen. Ändert sich der Empfängerkreis der 40 Euro nur zweimal im Jahr könnte man eine Einzelfallbetrachtung in Erwägung ziehen.....

MVP 
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letzte Antwort am 29.09.2025 11:43:46 von jjunker
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