Mein Mandant ist in der ambulanten Kinderhilfe tätig. Eine Mitarbeiterin hat vor kurzem mit Ihrem Hund die Therapiehundeprüfung angelegt.
Nun soll dieser bei diversen Terminen auch als solcher eingesetzt werden. Der Arbeitgeber möchte seiner Mitarbeiter gerne einen Zuschuss zu den anfallenden Kosten geben.
Hatte schon jemand diesen Fall? Welche Möglichkeiten gibt es hier?
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Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 5 Fortbildungskosten, Sprachkurs | Haufe
Ob nun das Eigentum (Hund) einer Mitarbeiterin oder die Mitarbeiterin selber weiterqualifiziert wird sehe ich nicht als Hindernis an wie bei Weiterbildungskosten üblich zu verfahren.
Schafft sich der Mitarbeiter aus eigener Tasche einen Bildschirm fürs Homeoffice an, kann der AG diesen Aufwand ja auch ersetzen.
Ob und in wieweit eine Bezuschussung und nicht die komplette Übernahme ein Hindernisgrund darstellt... --> Da bin ich raus.
Danke für die Rückmeldung.
Habe vergessen zu erwähnen, dass er Ihr in Zukunft gerne monatlich einen Zuschuss zu Ihren Auslagen zahlen möchte.
Zur Ausbildung wurde Zuschuss geleistet.
Wenn es z.B. das Monatsticket des ÖPNV für den Freund auf vier Füßen ist sollte das kein Thema sein. Stünde ja mit dem direkten Arbeitsweg in Zusammenhang und stellt somit einen direkten Aufwand welcher ersetzt werden kann da.
Wenn der Hund an 3 von 5 Tagen in Sitzungen eingesetzt wird muss er natürlich vor Ort etwas fressen, Leckerlis bekommen und braucht ggf. (vielleicht gibt es dort Auflagen?) vorgeschrieben regelmäßig einen Entwurmungsnachweis? --> Die Kosten für die Entwurmung stünden dann ja mit seinem Einsatz als Therapiehund im Zusammenhang,
monatlich z.B. 100 Euro als Zuschuss zu den Haltungskosten vermag ich nicht zu beurteilen.
Diese Erstattungen wären dann LSt und SV-pflichtig und würden ganz normal über den Lohn laufen?
Hab bereits vorgeschlagen, evtl. 50 € als Sachbezug mit Gutschein für Tierbedarf zu erfassen.
Bei der Beurteilung der LSt oder SV Sachverhalte bin ich raus. Ich ziele darauf ab die Kosten direkt als Betriebskosten beim AG anzusetzen. Wenn ein Therapiehund in den Sitzungen zum Einsatz kommt sind Leckerlies/Hundefutter als Betriebskosten geltend zu machen. Wenn der Hund regelmäßige medizinische Nachweise braucht um als "Therapeut" tätig sein zu dürfen wären das ja auch betriebsbedingte Kosten.
Der Wertgutschein hört sich doch gut an.
Vielleicht kann man den Hund auch als Mitarbeitenden einstellen und Sachbezug und ähnliches gewähren... 🙂