1. sofern mehr als 1 Mitarbeiter Zugriff hat kommt das Prinzip, nicht jeder darf dies und das sehen ins Spiel. Sprich nur sehr einfache Fälle erlauben überhaupt alles Freigeben. Das "alles Freigebe" Betrifft wie geschrieben nur den Zugang vom Mandanten selbst. Ich sehe keinen Grund den Geschäftsführer in seinen Berechtigungen einzuschränken. Das nur die Berechtigungen für die genutzten Lösungen vergeben werden ist für mich ebenfalls logisch und nicht erwähnenswert. Ich erwähne es mal trotzdem.. 2. Man muss den Mandanten auch vor sich selber schützen. Was man mit allen Rechten für ein Chaos anrichten kann, werden die meisten bereits erlebt haben. Wenn nicht: Glück gehabt, ich beneide euch! Man gibt dem Mandanten die Rechte, die er braucht und das isses. Ich würde zu gerne Wissen, was man anstellen muss, um das zu schaffen. Mehr Anwendungen freigegeben als Nötig? Den Mandanten nicht mit der Anwendung vertraut gemacht? Ich mach das jetzt seit 4 Jahren und hatte noch nie Probleme. Und nebenbei, wenn man bei der Einrichtung einen Fehler macht (Zahlendreher in Ordnungsbegriffen, was besonders heikel ist, wenn alles auch der Kanzleiberaternummer liegt, dann hat man schnell auch einen Verstoß der Vertraulichkeit an der Backe. Wenn auch noch personenbezogene Daten im Spiel sind, einen Datenschutz-Vorfall. Man sollte schon aufmerksam sein bei der Rechtevergabe und die nicht mal so nebenbei machen. Ich vergebe da gerne die Berechtigungen direkt beim Bestellen von Anwendungen, dann fällt der Punkt "Zahlendreher" weg. Wenn man sich auf das "was alles schief gehen kann" versteift, kann man die Digitalisierung auch gleich sein lassen und wieder rein Analog arbeiten... und selbst da kann immer noch einiges schiefgehen. Ich vertrete da eher die Ansicht "ordentlich strukturieren und an die Struktur einhalte, dann läuft es auch wie geplant".
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