Moin, wer hatte denn schon das Vergnügen seine Kassenmeldungen durchzuführen? Unsere Mandanten wurden von uns angeschrieben, dass wir die Meldung übernehmen können und was wir für Daten benötigen. Jetzt kommen die ersten Nachfragen. Hier benötige ich eure Hilfe, speziell für einen Mandanten mit mehreren Standorten/Kassen. Erster Sachverhalt: Mandant mit 7 Standorten und mehrere Kassen, welche zentral über dieselbe Software betrieben werden. Es kam die Frage auf, ob beim Feld "Seriennummer eAS (elektronisches Aufzeichnungssystem)" die zentrale Software oder das Kassengerät gemeint ist. -> Meine Recherche ergab, dass, sofern die Geräte eine Kassenfunktion haben, die Nummer der Kassengeräte gemeint ist. Somit würden sich bei der Meldung Software eAS und Software Version eAS auf die zentrale Software beziehen und Seriennummer, Hersteller und Modell auf das einzelne Kassengerät. -> Wie seht ihr das? Zweiter Sachverhalt: Die TSE haben ja eine Nutzungsdauer bzw. Ablaufzeit. Man meldet jetzt ja die (damalige) Inbetriebnahme/Aktivierung der TSE. Schafft man sich eine neue TSE an, ist diese wieder zu melden. Neue TSE heißt aber nicht zwingend, neue Kasse. Muss denn die reine Außerbetriebnahme der TSE auch gemeldet werden? Oder reicht hier die Inbetriebnahme der neuen TSE? Die Ausfüllanleitung gibt das in meinen Augen nicht her. Danke vorab und eine angenehme Restwoche, Mick https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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