@ClaraE schrieb: mir geht es darum, auf welches Konto SKR 03 muss ich das richtig erfassen? bin noch neu in der Branche. ich hätte das jetzt gebucht: 4003400 Nein, das ist falsch. Wie weiter oben schon aufgeführt, muss dein Mandant auf den Bruttobetrag der Rechnung Umsatzsteuer abführen, da es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt. Du kannst 3425 anbuchen. Hier ist eine Automatik hinterlegt, welche Umsatzsteuer berechnet und abführt und gleichzeitig Vorsteuer gezogen wird. Dein Mandant hat ohne USt-ID und durch die falsche Rechnung lediglich den Nachteil, dass er auf der ausgewiesen USt des Lieferanten sitzen bleibt, da er den Lieferanten ja Brutto bezahlt. Beispiele: Rechnung netto 100,00 € USt-Ausweis 19,00 € Rechnung brutto 119,00 € Dein Mandant zahlt 119,00 € an den Lieferanten. Da hier ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, muss er USt abführen: 119,00 € x 19% = 22,61 €. Diesen Betrag kann er sich aber gleichzeitig als VSt wiederholen. Wäre die Ursprungsrechnung korrekt ohne USt-Ausweis, hätte dein Mandant 19,00 € weniger aufwenden müssen. Empfehlung: USt-ID beantragen und in Zukunft bei allen internationalen Geschäften angeben.
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