Hallo Community,
In den letzten Tagen werden wir wieder mit den Wirtschafts-ID-Nr. zugeschüttet.
Die Unternehmensmandanten, die bislang keine Umsatzsteuer-ID-Nr. hatten, bekommen eine W-ID-Nr..
Bei Mandanten mit USt-ID-Nr. entspricht (i.d.R.) die W-ID-Nr. dieser Zahlenkombination.
Kann ich davon ausgehen, wenn ich nun für Mandanten, die bislang keine USt-ID-Nr. hatten, diese beantrage, dass die beiden Zahlenreihen identisch sind? Oder wird sogar automatisch eine USt-ID-Nr. generiert?
Gibt es Erfahrungen?
Gruß
Martion Heim
Nein. Die WID hat zwar den Aufbau der UStID, sie ist es nicht. Die WID wird erst zur UStID wenn der Antrag auf eine UStID gestellt wird. Oder mit anderen Worten, die Erteilung der WID beinhaltet nicht den notwendigen Datensatz um eine Abfrage der Daten im innergemeinschaftlichen Leistungsaustausch abzufragen.
@einmalnoch schrieb:
Nein. Die WID hat zwar den Aufbau der UStID, sie ist es nicht. Die WID wird erst zur UStID wenn der Antrag auf eine UStID gestellt wird. Oder mit anderen Worten, die Erteilung der WID beinhaltet nicht den notwendigen Datensatz um eine Abfrage der Daten im innergemeinschaftlichen Leistungsaustausch abzufragen.
Die Frage war aber etwas anders gestellt 😉
Es ging lediglich darum, ob der Aufbau jedes mal gleich ist, egal ob man erst eine W-ID hatte oder zuerst eine U-ID.
Wenn ich eine U-ID hatte, sieht die W-ID (bis auf die 00001) Ergänzung identisch aus.
Hatte ich bisher keine Nummer bekomme dann eine W-ID und beantrage danach eine U-ID, ob hier wieder das gleiche vom Aufbau gilt.
Das war bei uns auch kurz Thema in der Kanzlei. Ich war mir ziemlich sicher, und so lese ich es auch auf einschlägigen Seiten, das dem so ist. (beide Nummern immer identisch) Ein Kollege meinte aber auf einem Seminar mitgenommen zu haben, dass bei Beantragung der U-ID (wenn man vorher schon die W-ID bekommen hat) anders aussehen könnte.