Hallo Herr @Matthias_Wax , Hier geht die DATEV wieder einmal einen typischen Weg. Wenn es zwei Möglichkeiten gibt, nutzt die DATEV in der Regel die mit dem höchsten „Workout”. Beim Fitness-Training ist das vielleicht okay, beim beruflichen Workout ist es jedoch eher hinderlich. Bei der Vorgehensweise der Lizenzierung muss man sich doch fragen: Welches Ereignis ist das wahrscheinlichste, wenn der Nutzer sich abmeldet? Ist es a) wahrscheinlich, dass seine Arbeitszeit endet, oder ist es b) wahrscheinlicher, dass er nach Hause geht, seinen Rechner anschaltet und dort weiterarbeitet? DATEV geht von b) aus. Wir alle wissen, dass b) in jeder Kanzlei 100-mal täglich vorkommt.😉 Wenn der Mitarbeiter nach Hause geht, muss er sich eben um eine neue Lizenz bemühen, damit er weiterarbeiten kann. Ist das so abwegig? Aber was sage ich ... DATEV folgt den vielfach vorgetragenen „Kundenwünschen”, die immer dann herangezogen werden, wenn DATEV auf dem Holzweg ist. Apropos Holzweg – da ist DATEV ja gerne mit der Musterholz GmbH etc. An alle, die morgen einen Feiertag haben: Schöne Zeit! Und auch an alle, die keinen Feiertag haben: Habt trotzdem eine schöne Zeit. . Martin Heim
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