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Lohnsteuer-Nachzahlung nach Betriebsprüfung

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letzte Antwort am 16.10.2025 08:40:42 von martin65
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HW_MK
Beginner
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Nachricht 1 von 2
241 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ein Mandant von mir musste nach einer Außenprüfung Lohnsteuer für 2019-2022 nachzahlen. Das wurde damals (2024) auf 7690 "Steuernachzahlg. VJ sonstige Steuern" gebucht (skr04). Jetzt beim Jahresabschluss meint mein Chef, dazu müsste es irgendein Personalaufwandskonto geben, ich habe aber kein passendes gefunden.

 

Artikel zum Thema habe ich keine finden können, bloß ein paar Forumsdiskussion die auch bei 7690 als Ergebnis landen. Kann mir jemand helfen? Fall 7690 doch richtig ist, am besten mit einer Quelle die ich meinem Chef zeigen kann.

 

Vielen Dank im Voraus!

martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
235 Mal angesehen

Hallo @HW_MK ,

 

klassischerweise zählt die Lohnsteuer zu den Personalaufwendungen. Letztendlich liegt in der Regel ein Sachverhalt vor, bei dem es um Arbeitnehmer geht. Die Lohnsteuer ist in diesem Sinne also keine Steuer des Arbeitgebers/Unternehmens.

 

Je nach Sachlage könnten die Konten 6036 bis 6040 und 6069 im SKR04 einschlägig sein. Alternativ gehört die Lohnsteuer zu den Bruttobezügen und wird dann über die „normalen” Gehaltskonten gebucht.

 

Es wäre auch denkbar, ein separates individuelles Fibu-Konto im Lohnbereich zu führen.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

 

 

 



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
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letzte Antwort am 16.10.2025 08:40:42 von martin65
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