Hallo,
folgender Fall, AN hat Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte -> 230 Metern (0,23 km), da liegt die Strecke deutlich unter 1 km.
Die Entfernungspauschale wird erst ab 1 km berücksichtigt. Weniger als 1 km kann steuerlich nicht angesetzt werden.
Gibt es weitere Besonderheiten zu beachten?
LG
Aus ökologischen und ökonomischen Gründen würde ich empfehlen die Strecke zu Fuß zurückzulegen. 🙂
Feiertagsgruß
Martin Heim
@Spring2025 schrieb:Hallo,
..................ab 1 km berücksichtigt. Weniger als 1 km kann steuerlich nicht angesetzt werden.
Gibt es weitere Besonderheiten zu beachten?
LG
Dann kann steuerlich auch garantiert nichts passieren.