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0,03% bei Fahrten unter 500 Meter zur 1. Tätigkeitsstätte

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letzte Antwort am 09.06.2025 12:02:48 von cro
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Spring2025
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo,

 

folgender Fall, AN hat Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte -> 230 Metern (0,23 km), da liegt die Strecke deutlich unter 1 km.

Die Entfernungspauschale wird erst ab 1 km berücksichtigt. Weniger als 1 km kann steuerlich nicht angesetzt werden.

 

Gibt es weitere Besonderheiten zu beachten?

 

LG

martin65
Meister
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Nachricht 2 von 3
224 Mal angesehen

Aus ökologischen und ökonomischen Gründen würde ich empfehlen die Strecke zu Fuß zurückzulegen. 🙂

 

Feiertagsgruß

 

Martin Heim

 

 

cro
Experte
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Nachricht 3 von 3
141 Mal angesehen

@Spring2025  schrieb:

Hallo,

 

..................ab 1 km berücksichtigt. Weniger als 1 km kann steuerlich nicht angesetzt werden.

 

Gibt es weitere Besonderheiten zu beachten?

 

LG


Dann kann steuerlich auch garantiert nichts passieren.

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letzte Antwort am 09.06.2025 12:02:48 von cro
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