Moin @vogtsburger , Zitat: "Eigentlich wäre uns ein kompetenter, externer IT-Partner am Tatort (Wohnort des Mandanten) lieber," Richtig, vor allem wegen Haftungsfragen. Ich denke nicht dass die Versicherung Ihrer Kanzlei etwaige IT-Haftungsschäden bei Mandanten abdeckt. Nichts gegen Ihr Wissen und Können! Aber Mandantensysteme können schon sehr "speziell" sein. Und selbst wenn sie gut gepflegt sind, es bleiben immer Restrisiken. Nur den Mandanten die Eingriffe ins System oder das Upgrade oder sonst was vornehmen zu lassen, bringt nichts wenn Sie beratend tätig werden. Dass muss nicht einmal das Ansagen, was zu tun ist sein. Ich halte es so: Ich sage dem Mandanten was m.E. zu tun ist, doch er soll dies durch einen Dienstleister ausführen lassen. Ich rate auch, dass der Dienstleister sich mit mir besprechen soll, damit der Auftrag des Mandanten richtig interpretiert wird. Was im Einzelnen zu tun ist, definiere ich nicht. BTW: Anders ist es in der Kanzlei - woher wir alle wohl unsere Erfahrungen haben. Da kann ich testen - und wenn der Testclient erfolgreich upgegratet (klingt irgendwie nach hinzugefügten Gräten 😣) wurde, Kann man es mit den Prduktivclients versuchen. Geht was schief, kann der Testclient einspringen. (Wobei: nach Win 11 ist bei mir nichts schief gegangen. Bei Win7 nach Win10 war das noch anders) Wenn es mit lokalen Dienstleistern bisher schief ging, Mit dem Angebot, vorher mit dem Dienstleiser zu sprechen, hat der Mandant schon eine erste Rückversicherung. Vielleicht bieten Sie gegen Honorar auch an, die Dienstleistung zu begleiten. Sollte Mist gebaut werden, können Sie dann den Mandanten gegen den Dienstleiter beistehen. Ist meine Erkenntnis zu Haftungsfragen, die für uns Admins natürlich wichtig sind, und wie ich meine, dass man dem Mandanten Sicherheit und Support im Rahmen des Erlaubten bieten kann. (Ob der Mandant das so sieht, ist ein anderes Thema 😉) QJ
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