Moin Moin, vieles und gutes wurde schon geraten. Ich fange mit Personalwirtschaft an: Da gibt es in L+G und Lodas des Export. Nachteil für beide Programme, wenn eine SV-Prüfung ansteht, hilft das nicht. Die Daten müssen dort per euBP geliefert werden. Die Exporte sind CSV-Dateien, die dem Export zur steuerlichen Außenprüfung (BP) nicht umsonst stark ähneln. Für eine Lohnsteuerprüfung hingegen reichen die Exporte. Aus L+G läßt sich im RZ die Daten für die euBP wieder bereitstellen. Aus Lodas nicht mehr! Einmal im RZ gelöscht war's das. Bei Überträgen zu einem anderen Steuerberater ist das nicht schlimm, denn nun ist der verantwortlich. Wenn der Mandant aber "aufgibt" müssen die Daten halt im RZ erhalten bleiben, bis die letzte SV-Prüfung vorbei ist. also max. 4 Jahre. Tipp dazu: die 0,65 Euro pro Monat können Sie sich sparen, wenn Sie den Mandanten nicht inaktiv setzen. BTW, beim Export der Prüfungsdaten immer "mit Dokumenten" anhaken. Dann haben sIe alles beisammen für die Lohnsteuerprüfung. Belege Online: Fragen Sie erstmal, ob der Mandant auch hübsch alle Belege aufbewahrt. Praktiziert er hingegen ersetzendes Scannen (nutzt also DUO als revisiionssicheren Speicher, sieht das nicht so gut aus. Denn was immer Sie tun, die Revisionssicherheit muss bestehen bleiben. Es gibt inzwischen den Datenexport Rewe aaus dem RZ. Dort können Sie die normalen Rewe-Daten exportieren (mit der Verknüpfung, was im Datev-Format auch geht) und die Belege aus DUO mit exportieren. Die Verknüpfung bleibt erhalten im Export! Der Rewe-Teil ist ein GDPdU-Export, in dem halt die IDs der Belege enthalten sind. Und in den Belegen sind die Dateinamen mit dieser ID bestückt. Der Umfang der Exporte kann so natürlich sehr gross werden. Andererseits, geben sie dem Mandanten eine Kopie und bewahren eine zweite in Ihrem DMS auf, das sollte hinreichend sein. Sie können auch Bereitstellung aus DUO heraus und den Export aus dem RZ kombinieren. 4 Jahre lang Daten im RZ vorhalten, der Mandant zahlt die Kosten. Dann sollten die Prüfungen durch sein und zur weiteren Aufbewahrung kriegt der Mandant nun einen USB-Stick mit den Export-Dateien. Übrigens: von einer DVD kann ich nur abraten! Die wenigsten Prüfer haben überhaupt ein Laufwerk. Gibt nur Ärger. HTH QJ
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