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"beA-Verbot" ggü. Finanzverwaltung in Kraft: und nun?

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letzte Antwort am 05.12.2025 22:03:13 von quantenjoe
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bremen
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Und vielleicht kann jemand bei meinen Versuchen helfen, mit der "Digitalen Kommunikation" im Arbeitsplatz klarzukommen:

 

Wir haben inzwischen die "Elektronischen Einsprüche" zum Laufen gebracht. Aber "weitere Übermittlungen" (außer Vourauszahlungsanpassungen) funktionieren nicht.

 

Ich soll dann entweder die "DATEV Basisdaten online bereitstellen": hat das irgendwelche Nebenwirkungen oder mache ich das einfach?

 

Oder ich kann "die Neuanlage auch wie gewohnt über den DATEV-Arbeitsplatz bzw. die Steuerprogramme starten": ich bin das gar nicht gewohnt: Wie geht das? Eine Hilfe dazu findde ich im Hilfe-Center nicht.

bremen
Einsteiger
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Da dieser Post in einen anderen Bereich verschoben wurde, zum Hintergrund:

 

Wir sind Rechtsanwälte und DATEV-Anwalt-Kunden, daher die Nachfrage, die Steuerberater möglicherweise als trivial empfinden.

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Interceptor
Fortgeschrittener
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"Weitere Übermittlungen" wird beim Anwalt nicht funktionieren, da es die Verbindung zum MyDatev-Portal herstellt.

 

DATEV Basisdaten online bereitstellen

verstehe ich nicht, was damit gemeint sein soll.

 

Die digitale Kommunikation kann bei vorhandenen Steuerprogrammen (wozu braucht die ein Anwalt?) über Rechtsklick auf die Leistung (z.B. Einkommensteuer) angesteuert werden. 

 

Vielleicht haben andere noch ein paar Ideen dazu!

 

mfg

 

 

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bodensee
Allwissender
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Nun ja ohne Basisdaten online funktioniert das ganze noch über den Datev Arbeitsplatz. 

 

Ich weiß allerdings nicht ob den Rechtsanwälte die der mir bekannten Form überhaupt haben. 

 

Weil dort gibt es dann ebenfalls Digitale Kommuniktation und bei den Leistungserstellenden Programmen  z.Bsp Einkommensteuer mit Rechtsklick die Möglichkeit sonstige Nachrichten an das Finanzamt zu senden. 

 

Ansonsten einen Elster Account zulegen und damit könenn sie völlig unabhängig von Datev sonstige Nachrichten an die Finanzverwaltung senden und 

 

last and least ( vlt auch nicht) können Sie über das Kontaktformular welches jedes Finanzamt in Ba-Wü zumindest hat eine Nachricht an die Finanzverwaltung übermitteln. 

 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bremen
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Falls hier andere Anwälte mitlesen:

Wir haben nun also die Mandanten online gestellt. Es funktioniert damit grundsätzlich.

 

Tatsächlich ist es aber unbrauchbar:

 

- Will ich eine sonstige Nachricht an das FA versenden, muss ich eine Leistung in einem Steuerprogramm erstellen. Warum auch immer (vor allem: Was mache ich dann mit dieser Leistung?)

- Ich muss (anders als beim Einspruch) die Steuer-ID hinterlegen. Warum auch immer.(Was beim Adressaten nich möglich ist, warum auch immer).

- Da weder die Signatur übernommen wird, die ich für Einsprüche hinterlegt habe, noch eine eigene Signatur angelegt werden kann, muss ich sie jedes Mal neu tippen. Dann kann ich auch gleich das Onlineformular der Finanzverwaltung nehmen.

 

Wer programmiert sowas? Kann man das alles auf Elster schieben?

 

Ich bitte erneut, dass DATEV endlich die ERiC-Schnittstelle in DATEV Anwalt implantiert. Es drängt.

 

Interceptor
Fortgeschrittener
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@bremen  schrieb:

...

Wer programmiert sowas? Kann man das alles auf Elster schieben?

....

 


Das meiste zumindest. Die Finanzverwaltung beschränkt sich bei der elektronischen Kommunikation auf einen simplen und ganz einfachen Editor. Das soll einen gewissen Schutz vor Schadsoftware bieten. Hinter jedem zusätzlichen bit und byte könnte sich schließlich Schadsoftware verbergen, deshalb wird der Editor einfach gehalten.

 

mfg

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bodensee
Allwissender
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Wie gesagt ich kann bei der Anwaltssoftware nicht wirklich mitreden. 

 

Versuchen Sie doch mal @agmü mit ins Boot zu holen. 

 

Ich als StB kann Kanzleiweit für die So. Nachrichten eine Signatur hinterlegen die bei jeder Nachricht automatisch hinzugefügt wird.  Bei uns sind auch die Steuer ID in den STammdaten hinterlegt ( nicht beim Adressaten sondern bei der Mandatsanlage)  Damit wird auch das automatisch vorbelegt. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
agmü
Experte
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Hallo @bremen 

 

die Einführung des § 87a AO ist der selbe Kniefall vor der Realität, wie die Verschiebung der flächendeckenden Einführung der eAkte in der Justiz (HdR - Gesetzgebung - Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern).  Die  Finanzämter können schlicht mit dem EGVP-System nicht umgehen.  Gleiches gilt im Übrigen für Verwaltungsbehörden und Gemeinden.  - Mir bleibt die Aussage eines Verwaltungsmitarbeitenden auf meine Frage, warum er mir immer analoge Post sendet, im Ohr.  Das BeBOP kann nur der Abteilungsleiter abrufen und nur der darf versenden...

 

Das eine reine Anwaltskanzlei im erstmals im Widerspruchsverfahren gegen Steuerfestsetzungen tätig wird, halte ich jedenfalls nicht für einen weit verbreitetes Geschäftsmodell.  In Einzelfällen mag dies sicher anders sein, in der Breite sicherlich nicht.  

 

Für uns Anwälte ist die digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung über das beA (derzeit) nicht möglich. Das eine Anbindung an ELSTER noch in Anwalt classic erfolgen wird, halte ich wegen der zu geringen Anwendungsszenarien für einen nicht realistischen Wunsch.

Daher wird der Umweg über Basisdaten online auf absehbare Zeit der einzige, wenn auch schlechte Weg bleiben.

Welche Möglichkeiten sich ergeben, sobald die gesamte Software als Cloud-Anwendung bereitgestellt wird, bleibt abzuwarten.

Andreas G. Müller
Über Wasser zu gehen und Software nach einer Spezifikation zu entwickeln ist einfach – wenn beides eingefroren ist. - Edward V. Berard
quantenjoe
Fachmann
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Zitat: "Wer programmiert sowas?"

 

Moin Moin,

 

zwar die Programmierer nur die tun es auf Anweisung. Die Vorgabe wird an anderer Stelle vorgegeben. Und dort ist wohl nicht alles bedacht worden.

 

Was sich durch die 10 Jahre Community zieht.

Aber Datev: Du kannst es verbessern! Hört auf die Community!

 

QJ

8
letzte Antwort am 05.12.2025 22:03:13 von quantenjoe
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