@fraglose schrieb: Ich war tatsächlich beim Anwalt. Es stimmt tatsächlich, dass der Betrag nach der gesetzlichen Gebühr mehr als 4 Mal so hoch wäre. Es blieb mir erstmal die Spucke weg. Danke für die Informationen. Aber ich bin doch überrascht wie hoch die Gebühren für Rechtsanwälte sein können. Hätte der Rechtsanwalt nach gesetzlicher Gebühr zur Mittelgebühr abgerechnet, wäre das ein Stundenlohn von weit über 1000 €!!! pro Stunde gewesen. Kann mir jemand zum Abschluss erklären, wieso solche hohen Stundensätze vom Gesetzgeber in Kauf genommen werden? Hallo @fraglose Der in Ihren Augen hohe Stundensatz wird vom Gesetzgeber bewußt so in Kauf genommen. Der Grund liegt in der Struktur des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Der Gesetzgeber hat für Anwälte eine Mischkalkualtion vorgesehen. Bei geringen Gegenstandswerten ist der Ertrag geringer als bei hohen. Auch bei einem Gegenstandswert von 5.000,00 Euro können, gerade in Bausachen, locker 80 Stunden Zeitaufwand entstehen. Dann rutscht der Stundensatz deutlich unter den Mindestlohn, geschweige denn in einen Bereich der Kostendeckend ist. Andererseits kann bei einem Gegenstandswert von 3.000,00 Euro in einer rechtlich einfachen Sache (Miete wird nicht bezahlt) mit einem Vergleich und einem Zeitaufwand von 30 min. (Aufforderungsscheiben und Telefonat) (Gebühren netto 652,60 Euro) ein Stundensatz von rechnerisch ebenfalls 1.000,00 Euro erwirtschaftet werden. Diese Mischung hat der Gesetzgeber beim RVG vor Augen. Andererseits hat der Gesetzgeber aber die Gebühren degressiv ausgestaltet. Wenn Sie sich Anlage 2 RVG - Einzelnorm ansehen, werden Sie feststellen, dass die Verdoppelung des Gegenstandswertes nicht zur Verdoppelung der Gebühren führt. Auch sollten Sie nicht übersehen, dass über den Stundensatz auch Kosten erwirtschaftet werden müssen, die Ihnen als Mandanten nicht in Rechnung gestellt werden (Büromiete, Mitarbeiterzeiten, Energie, etc.). Ich bin mir fast sicher, dass der Kollege deutlich mehr Stunden in die Bearbeitung Ihres Mandates investiert hat, als tatsächlich abgerechnet wurden; gerade in einem Fall, in dem sich die Lösung und damit die rechtliche Argumentation nicht aufdrängen, weil sie bereits mehrfach erfolgreich angewendet wurde. @fraglose schrieb: ...Ich muss mir aber tatsächlich eingestehen, dass ich Steuererklärungen nicht mehr selber mache. Allerdings trägt das Internet dazu bei, dass der Eindruck entsteht, Grundsteuer kann man alleine ganz gut hinbekommen. Hätte ich das gewusst... Sollten Ihnen im Internet wieder solche Eindrücke vermittelt werden, stellen sie sich die Frage, warum Mitglieder des betreffenden Berufsstand eine so lange Ausbildung in Kauf nehmen (müssen). Dies gilt nicht nur für Rechtsanwälte und Steuerberater. Auch Ärzte, Apotheker, Ingenieure und Handwerker haben nicht ohne Grund eine längerfristige Ausbildung durchlaufen.
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