@HaHagena schrieb: Vielen Dank, @agmü, für diese Hinweise. Gerne. @HaHagena schrieb: Vielen Dank, @agmü, für diese Hinweise. Die Funktionsweise der Präfix-Setzung finde ich nicht überzeugend. Anlagen in einem Verfahren haben bei mir immer eine einheitliche Präfix-Gebung. Da macht es doch keinen Unterschied, ob ich die Anlage im Fließtext oder in einem eigenen Absatz in Bezug nehme. Es war nach meiner Erinnerung eine längere Diskussion ob Beweisangebote und damit Anlagen mit Präfixen auch im Fließtext möglich sein sollten. Letztlich wurde die Entscheidung dann aber an den überwiegenden Gepflogenheiten der anwaltlichen Praxis orientiert und entschieden, Beweisangebote im Fließtext nicht zu ermöglichen; wohl wissend, dass für eine Minderheit der Anwender diese Entscheidung entweder dazu führt, den Anlagenmanager nicht einsetzen zu können oder sich anzupassen. Ich selbst musste mich - und muss mich immer noch - daran gewöhnen, dass beim Wiederholbeweis nicht "nur" Anlage X steht, sondern die gesamte Anlagenbezeichnung. Nur am Rande: In anderen Ländern existieren umfangreiche Leitfäden/Vorgaben, wie Schriftsätze aufgebaut sein müssen und wie Fundstellen zu zittieren sind. Diese sind bei der digitalen Auswertung dieser Schriftsätze bereits deutlich weiter. @HaHagena schrieb: ... Und vor allem kann doch dieselbe Anlage nicht einmal mit und einmal ohne Präfix benannt werden. Das führt doch zu Verwirrung. Richtig. Dieses Programmverhalten tritt aber nur auf, wenn Sie - scheinbar wahllos - zwischen Fliextext und Beweisangeboten wechseln. Ich bin mir sicher, dass die Mitarbeitenden in der Entwicklung Ihr Angebot wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Jedoch vermute ich, dass aufgrund der umzusetzenden Pflichtaufgaben (technischer und gesetzlicher Art), an dieser Stelle on premise keine grundlegenden Änderungen mehr erfolgen werden; für eine solche komplette Neuschreibung fehlen schlicht - wie in vielen Branchen - die freien Kapazitäten. Sie haben sicherlich in der Tages-/Fachpresse bereits wahrgenommen, dass ab 01.01.2025 alle Unternehmen eRechnungen empfangen und ab 2028 verpflichten versenden müssen. Hier muss - technisch - einiges verändert werden, damit auch Anwalt classic solche Datensätze erstellen und verarbeiten kann. Damit meine ich nicht nur, dass Rechnungen geschrieben werden können, sondern auch der Bereich der Leistungserstellung (Forderungseinzug, -abwehr). Möglicherweise können Sie einen digitalen Datensatz lesen und interpretieren; ich selbst habe damit meine Schwierigkeiten.
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