Hallo zusammen, ich habe eine Frage in die Runde und hoffe, dass vielleicht jemand von euch einen ähnlichen Fall kennt oder sogar eine Lösung dafür hat. Es geht um die Freischaltung der DATEV-Kommunikation. Wir betreuen eine größere Unternehmensgruppe mit mehreren Tochtergesellschaften. Dabei gibt es einen Geschäftsführer, der für mehrere dieser Gesellschaften tätig ist. Unser Ziel ist es, die Steuererklärungen über die DATEV-Kommunikation bereitzustellen, sodass der Geschäftsführer die Erklärungen für seine jeweiligen Gesellschaften digital freigeben kann. Dabei stehe ich aktuell vor folgendem Problem: Ich habe sechs Unternehmen, einen Geschäftsführer und sechs unterschiedliche mandantengenutzte Beraternummern. Der Stick sowie der SmartLogin des Geschäftsführers laufen derzeit auf der mandantengenutzten Beraternummer z.B. 123456. Wenn ich nun für eine seiner Gesellschaften die Kommunikation freischalten möchte, gehe ich über den jeweiligen Mandanten in die Mandantenregistrierung. Dort wird mir die zugehörige Beraternummer, beispielsweise 123555, sowie die Personen angezeigt, die unter dieser Beraternummer angelegt sind und bereits über einen Zugang verfügen. Der Geschäftsführer wird dort zwar oben angezeigt, allerdings müsste ich für ihn einen neuen Zugang über die Beraternummer 123555 bestellen, da sein bisheriges Zugangsmedium auf der Beraternummer 123456 läuft. Wenn ich den Geschäftsführer hingegen in der Rechteverwaltung manuell für die Kommunikation freischalte, wird er mir anschließend nicht als freigebende Person in den Steuererklärungen vorgeschlagen. Nach mehrfacher Nachfrage bei DATEV wurde mir schließlich mitgeteilt, dass ich für den Geschäftsführer und jede seiner Gesellschaften mit den jeweils dazugehörigen mandantengenutzten Beraternummern einen eigenen SmartLogin bestellen sollte. Anschließend könne ich die Rechte freischalten und den jeweiligen SmartLogin direkt wieder löschen. Ganz ehrlich: Für mich klingt das nicht wirklich sinnvoll. Ich habe das Ganze testweise mit einem SmartLogin ausprobiert. Solange der zusätzliche Login vorhanden war, konnte ich den Geschäftsführer tatsächlich in den Steuererklärungen als freigebende Person auswählen. Allerdings konnte der Geschäftsführer die Freizeichnungsdokumente anschließend nicht über seinen normalen, seit Jahren verwendeten Stick sehen. Nachdem ich den zusätzlich bestellten SmartLogin wieder gelöscht hatte, konnte ich den Geschäftsführer wiederum nicht mehr als freigebende Person auswählen. Damit kann diese Vorgehensweise aus meiner Sicht nicht die Lösung für mein eigentliches Problem sein. Ich möchte eigentlich genau Folgendes erreichen: Der Geschäftsführer soll seinen bestehenden Stick bzw. sein bestehendes Zugangsmedium, das er seit Jahren nutzt, für alle seine Gesellschaften verwenden können, ohne dass ich für jede einzelne Gesellschaft bzw. jede mandantengenutzte Beraternummer einen neuen Zugang bzw. Stick bestellen muss. Nach inzwischen mehrfacher Nachfrage bei DATEV bekomme ich leider immer wieder lediglich einen Verweis auf das Hilfedokument 1037749. Anschließend wird mein Kontakt als erledigt gesetzt, obwohl mein eigentliches Anliegen damit aus meiner Sicht überhaupt nicht geklärt ist. Zusätzlich wurden mir dafür inzwischen bereits 65 € berechnet. Daher wollte ich einmal hier in die Runde fragen: Hat jemand von euch einen ähnlichen Fall? Also einen Geschäftsführer, der für mehrere Gesellschaften tätig ist, wobei jede Gesellschaft über eine eigene mandantengenutzte Beraternummer läuft, der Geschäftsführer aber mit einem einzigen bestehenden Zugangsmedium für alle Gesellschaften freigeben soll? Vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit, die ich bisher übersehe, oder jemand von euch hat bereits eine praktikable Lösung dafür gefunden. 😊 Vielleicht habe ich meinen Fall auch etwas umständlich erklärt – ich hoffe trotzdem, dass nachvollziehbar ist, worauf ich hinaus möchte. Mit der Freizeichnung online war das Ganze damals überhaupt kein Problem. Wenn das mit der DATEV-Kommunikation nun tatsächlich nicht vernünftig lösbar ist, werden wir die Steuererklärungen vermutlich künftig wieder ausdrucken und per Post an den Mandanten schicken. Das kann ja eigentlich nicht der Sinn der Digitalisierung sein. 😅 Ich würde mich daher wirklich sehr über eure Erfahrungen und Lösungsvorschläge freuen!
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