Guten Tag,
ich habe eine Frage zum aktuellen Stand der DATEV-Anwendungen. Wir haben bisher die Steuererklärungen über DATEV Freizeichnung online freigegeben. Seit dem letzten Update ist diese Funktion jedoch nicht mehr verfügbar.
Da wir MyDATEV Kanzlei derzeit noch nicht installiert haben, möchte ich nachfragen, ob es korrekt ist, dass wir dieses Programm einrichten und anschließend die Mandanten für die MyDATEV-Kommunikation freischalten müssen.
Zusätzlich ist mir ein Problem aufgefallen: Wenn ich die Kommunikation für einen Mandanten registrieren möchte, erscheint die Meldung, dass ich eine mandantengenutzte Beraternummer bestellen oder eingeben muss. Bedeutet das, dass sämtliche Mandanten mit einer eigenen Beraternummer inklusive der entsprechenden Leistungen hinterlegt werden müssen, bevor die Steuererklärungen über das neue Programm eingereicht werden können?
Ich wäre Euch für eine kurze Rückmeldung und Unterstützung sehr dankbar. 🙂
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
lesen Sie doch mal hier in Detail:
https://go.datev.de/umstellung-fzo
Aber grundsätzlich, ja Sie müssen für die Mandanten myDatev und SmartLogin bestellen und jeder bekommt eine Unterberaternummer.
Ihre Steuererklärungen laufen aber weiter auf Ihrer Beraternummer - da ist nichts umzustellen.
Viele Grüße
Okay danke, dass hatte ich auch schon gelesen. Für mich war nur nicht ersichtlich, ob wir die Leistungen auch noch umspeichern müssen. Das wäre auf einem Haufen nämlich doch sehr viel 🙂