Hallo, nicht die Stornierung hat bewirkt, dass Sie eine neue Rechnung für das nächste Veranlagungsjahr bekommen haben, sondern die Verarbeitung der Rechnung für das VJ 2024. Standardmäßig ist bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (Gebühren) ein Rhythmus hinterlegt. Bei Steuererklärungen -> jährlich. Das bewirkt, dass beim Verarbeiten der Rechnung für das nächste Veranlagungsjahr automatisch eine neue offene Rechnung mit identischen Gebühren angelegt wird. Wenn Sie dann die Gegenstandswerte aus den Anwendungen übergeben, fließen diese direkt in die in der Rechnung schon vorhandenen Gebühren ein. Der Satz wurde automatisch aus der Vorjahresrechnung übernommen. Dadurch müssen Sie keine neue Rechnung anlegen, Gebühren zuordnen und Sätze neu erfassen. Sie können die bestehende Rechnung prüfen, anpassen und verarbeiten. Wenn Sie beim Stornieren den oben erwähnten Haken nicht setzen, dann bekommen Sie für z. B. 2024 keine offenen Gebühren angelegt. Die Gebühren für 2025 sind aber schon/noch da. PS: Wenn die Gebühren durch das Stornieren automatisch wieder angelegt werden, ist in dieser Rechnung kein Rhythmus mehr enthalten. Die Gebühren für das Folgejahr sind schon da, deswegen ist keine erneute Erstellung mit Rhythmus notwendig. 9263023 Schöne Grüße Kerstin Schulz DATEV eG
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