wir haben die Funktionen der E-Rechnung getestet und folgenden Fehler festgestellt. Bei Vorschussrechnungen wird ein Leistungsdatum ausgedruckt. Im Programm Rechnungsschreibung und Kontrolle gibt es die Möglichkeit generell einen Haken zu setzen, dies wirkt sich jedoch auf alle Rechnungen aus, wenn man diesen Haken unterdrückt. Dies bedeutet, Haken rein und Haken raus. Das ist nicht sinnvoll. Sinnvoller wäre es, dies so zu programmieren, dass es die Möglichkeit gibt, eine Vorschussrechnung anzuhaken, so dass kein Leistungsdatum gedruckt wird. Zudem sollte auf diesem Formular generell folgender Hinweis erfasst werden: Vorschüsse für die noch zu erstellen- den Jahresfinanzbuchhaltungen, Jah- reslohnbuchhaltungen bzw. Jahresab- schlussarbeiten; Fertigstellung noch nicht bekannt Dieser Hinweis ist für den Mandanten wichtig bezüglich des Vorsteuerabzugs und eine Mussvorschrift laut Umsatzsteuergesetz. Derzeit löst der Haken „Vorschussrechnung“ nur aus, dass der Text Vorschussrechnung angezeigt wird. Dies erkennt man jedoch auch von der jeweiligen Gebühr, so dass dies nicht unbedingt erforderlich ist. Laut DATEV Teamservice sollen wir uns damit abfinden, dass ein Leistungsdatum auf die Vorschussrechnung gedruckt wird. Sollen wir uns als Steuerbüro vor den Mandanten lächerlich machen? Würden wir einen Mandanten auch derart beraten? Es ist gesetzlich falsch und als Steuerberater sollten wir es richtig machen und uns nicht damit abfinden, nur weil die DATEV jetzt keine Programmänderungen mehr vornehmen will. Das kann so nicht sein. Kosmetik, wie Text Vorschussrechnung, brauchen wir tatsächlich nicht, aber wir sollten schon in der Lage sein, eine ordentliche Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz in der Rechnungsschreibung von DATEV erstellen zu können. Deshalb nunmehr diese Bitte an Sie, weil wir mit dem Teamservice leider nicht weiterkommen, auch ein Eintrag auf eine Wunschliste bringt keinen Erfolg. Diese Veränderungen müssen zeitnah umgesetzt werden.
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