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Neuling Schätzverfahren

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letzte Antwort am 04.03.2021 08:14:07 von lohnhilfe
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juflo
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Hallo zusammen,

ich bin hier Neuling zum Thema Schätzungen (Lodas)

Ich muss eine Schätzung für eine neue Krankenkasse mit der Abrechnung August für September machen.

Ist das richtig: Krankenkasse im August anlegen und im September Zahlen unter Voraussichtliche Beitragsschuld eingeben?

Wie mache ich das wenn der August schon abgerechnet ist? Auch so wie oben beschrieben und dann nur Stammdaten senden?

Vielen Dank im voraus.

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

falls Sie für das Schätzverfahren eine neue Krankenkasse angelegt haben, sind die Werte im Schätzmonat unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen | Registerkarte „voraussichtliche Beitragsschuld“ vorzutragen.


Ist der August bereits abgerechnet, reicht es aus, die Werte zu erfassen und die Stammdaten ins Rechenzentrum zu senden. Dies löst die Erstellung eines Schätz-Beitragsnachweises für die neue Krankenkasse aus.


Das Vorgehen ist auch in der  Informationsdatenbank unter Punkt 2.2.10 beschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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juflo
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Vielen Dank!!!

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franzruss
Einsteiger
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Wie werden eigentlich im laufenden Monat die voraussichtlichen Werte des Schätzverfahrens gebucht und damit im liquiditäsplan berücksichtigt ??

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


verstehe ich Sie richtig, dass es Ihnen um die Buchung der voraussichtlichen Beitragsschuld im Buchungsbeleg geht? 

Falls ja, erhalten Sie alle Informationen dazu im Dokument 1034592 - Buchungsbeleg: Frühe Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge (Schätzbeträge) in der Finanzbuchführung erfassen

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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franzruss
Einsteiger
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Kann man den Inhalt des Buchungsbeleges der Schätzbeträge automatisch von Lodas ins REWE bringen ohne das manuell zu machen. auch wenn der Lohn noch nicht endabgerechnet wurde??

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

der Buchungsbeleg kann nur mit der Abrechnung an die Finanzbuchführung übergeben werden. Ohne Abrechnung ist dies nicht möglich. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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franzruss
Einsteiger
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Können Sie sich vorstellen dass zwischen dem Buchungsbeleg vom Schätzverfahren und der Abrechnung 1 Monat dazwischen liegt, Der Bank es jedoch egal ist , weil sie einen Zahlungsplan im aktuellen Monat braucht !

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lohnhilfe
Meister
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In der Buchungsliste des aktuellen Monats sind die Schätzbeiträge, die mit der Lohnabrechnung des letzten Monats für den aktuellen Monat errechnet und übermittelt wurden und die im aktuellen Monat bezahlt werden müssen, enthalten.

 

Auf das Fibu-Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld" laufen diese zu zahlenden Beiträge (wenn es im Lohn richtig geschlüsselt wurde). Gegenkonto ist "Verbindlichkeiten Sozialversicherung".

 

Auf das Fibu-Konto "Verbindlichkeiten Sozialversicherung" laufen außerdem auch die tatsächlichen Beiträge des aktuellen Monats.

 

Wenn Sie die Buchungsliste erst nach Fälligkeit der Zahlung an die Krankenkassen erstellen können, können Sie sich hiermit annäherungsweise behelfen:

Da die Schätzung immer aufgrund der Beiträge des Vormonats erfolgt (plus/minus Korrektur aus der Schätzung des Vormonats aufgrund der tatsächlichen Beiträge für diesen Monat), kann die Buchung des Vormonats auf "Verbindlichkeiten Sozialversicherung" im Schätzwege hergenommen werden. 

 

Ansonsten fragen Sie in der Lohnbuchhaltung nach: Diese erhält zusammen mit der Schätzung die Auswertung "Übersicht Zahlungen" (in Lodas ist das die Nr. 320) für den Folgemonat, auf der nur die Krankenkassen stehen.

LG
VM
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franzruss
Einsteiger
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Hallo Lohnhilfe 🙂

vielen Dank. Mir sind die Themen aus dem Lohn und aus der Fibu bekannt. Leider werden wir gezwungen die Übersicht Zahlung , die man sogar nach Unternehmen Online zur Bezahlung weitergeben kann, manuell im REWE zu verarbeiten, weil der Buchungssatz nicht zeitnah vom Lodas ins REWE  rüberkommt. Leider erst wenn der Lohn fertig abgerechnet wird.

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 11 von 11
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Guten Morgen,

 

ja, es wäre einer Überlegung wert, ob mit der laufenden Lohnbuchhaltung nicht nur der Buchungsbeleg des laufenden Monats, sondern auch einer für die Schätzungen des Folgemonats erstellt würde. Das müsste die Datev dann prüfen, ob das möglich ist.

 

Da Sie ja aber über die Buchführung nach Monatsende die tatsächlichen Zahlen über die Buchungsliste eingespielt bekommen, reicht es ja, für die Liquiditätsberechnung die Gesamtsumme der Übersicht Zahlungen zu erfassen. Das ist ein Buchungssatz und sollte verschmerzbar sein.

LG
VM
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letzte Antwort am 04.03.2021 08:14:07 von lohnhilfe
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