Hallo, eine Änderung des Anmeldezeitraums von jährlich auf vierteljährlich ist möglich. Ausschlaggebend ist, wann die Umschlüsselung auf den Anmeldezeitraum vierteljährlich durchgeführt wurde. Wenn die Änderung mit der Abrechnung April rückwirkend ab Januar durchgeführt wurde, muss das erste Quartal über ELSTER oder das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung durchgeführt werden. Wenn die Änderung des Anmeldezeitrums mit der Abrechnung innerhalb des ersten Quartals durchgeführt wurde, erfolgt die Datenübermittlung für das erste Quartal. Informationen zum Ändern des Anmeldezeitraums finden Sie hier unter Punkt 3.2. Wenn Sie die Umschlüsselung des Anmeldezeitraums vor Quartalsbeginn durchgeführt haben und keine Datenübermittlung erfolgte, schauen wir uns den Sachverhalt gerne an. Schicken Sie uns dafür bitte einen Servicekontakt.
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