Hallo liebe Community,
ich habe hier einen gekündigten Mitarbeiter (Baubetrieb). In diesem Baubetrieb ist zur Zeit volle Kurzarbeit S-KUG.
Der MA ist zum 28.02.2026 gekündigt und hat gestern am 29.01.2026 seine Kündigung erhalten. Ab heute 30.01.2026 ist der Mitarbeiter krank geschrieben.
Wie rechne ich diesen Mitarbeiter nun im Bau ab? Kann hier Krank während S-KUG abgerechnet werden? Erhält der Arbeitgeber dann die Erstattungen von der AA?
LG
InesMattick
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bei einem gekündigten Arbeitnehmer darf kein S-Kug abgerechnet werden, sondern Entgelt in Höhe von S-Kug.
Weitere Informationen zur Erfassung der Bewegungsdaten finden Sie im Dokument "Erfassen von witterungsbedingtem und wirtschaftlichem Arbeitsausfall ohne Anspruch auf Erstattung durch die Agentur für Arbeit (z. B. bei Kündigung).
Handelt es sich um einen gekündigten Mitarbeiter der krank ist und gleichzeitig Saison-Kug hat, klären Sie die rechtliche Seite bitte mit der Bundesagentur für Arbeit.