Hallo LoBuFu83, vielen Dank für die Antwort. Hier noch eine Frage: Es muss ja lt. Rentenversicherung in den Arbeitsverträgen und Rahmenvereinbarungen immer eine wöchentliche Arbeitszeit angegeben werden. Wie soll das funktionieren, wenn der kurzfristig Beschäftigte sagen wir mal, jetzt 8 Std im Mai (Himmelfahrt), dann 8 Std im Juli (Hochzeit) und dann erst wieder 8 Std im Oktober (Kirmes) arbeitet? Was soll da in die Rahmenvereinbarung? Was passiert mit den Zeiträumen, in denen der MA nicht beschäftigt ist? Lt. Rentenversicherung muss doch immer die im Vertrag vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit bezahlt werden, egal, ob der MA arbeitet oder nicht. Wie soll ich das hier regeln? Hast du hierzu eine gute Idee? LG Ines Mattick
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