Hallo liebe Community,
bei einem Mandanten soll jemand ein Praktikum für 2 Wochen unentgeltlich machen. Dies ist eine Maßnahme durch das Jobcenter "betriebliche Erprobung".
Muss ich diesen Praktikanten über LODAS abrechnen - anmelden? Wenn ja - wie?
LG
Ines Mattick
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo.
Weil Sie nichts dazu geschrieben haben: Kennen Sie dieses Hilfedokument aus dem DATEV Hilfe-Center?
Da gibt es sehr viele Beispiele. Vielleicht ist Ihr Fall auch dabei.
Viele Grüße
Hallo,
naja, so richtig ist da erst mal nichts dabei.
Ich habe in der Anlage mal die Bewilligung des Jobcenters hochgeladen.
Ich würde eventuell diesen Praktikanten so anlegen, dass er nur in der Unfallversicherung versichert ist.
Oder?
LG
Ines Mattick
Sorry, mit Praktikanten kenne ich mich auch nicht aus und bin immer froh, wenn ein Mandant "damit" nicht ankommt...
Vielleicht kann der Godfather-of-Lodas-Lohn @Uwe_Lutz dazu etwas sagen?
Moin,
die Bundesagentur für Arbeit schreibt, dass bei der betrieblichen Erprobung weder ein Praktikum (im sozialversicherungsrechtlichen Sinne) noch ein Arbeitsverhältnis besteht
Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) | Bundesagentur für Arbeit (dort im Abschnitt "Finanzielle Rahmenbedingungen")
Ich würde dies daher überhaupt nicht erfassen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Uwe Lutz,
vielen Dank für diese schnelle Hilfe.😊👍
LG
InesMattick