Hallo liebe Community, folgende Sachverhalte: AN zum 31.12.2022 ausgeschieden. 29.02.2024 Vergleich Arbeitsgericht mit Nachzahlung für 2022. Eine Abrechnung kann über LODAS nicht mehr erfolgen, da auf das Jahr 2022 kein Zugriff mehr möglich ist. Wie verfahren wir hier, damit die Lohnsteuer abgeführt werden kann, ohne das Austrittsdatum zu verändern. Wir haben nun Folgendes probiert: Da auf 2022 kein Zugriff mehr möglich ist, haben wir die Nachberechnung in 01/2023 erfasst. Eine Abrechnung erfolgt - allerdings ohne Austrittsdatum. Im Fehler-Hinweisprotokoll ist auch kein Hinweis bzw. keine Bemerkung verzeichnet. Das Austrittsdatum 01.01.2023 wäre ja falsch. Dieses Problem gibt es auch bei der Erstellung von Bescheinigungen, Auswertungen aus Datenanalyse Personalwirtschaft (hier als Bsp: Datenanalyse zu gezahlten Beträgen zur Inflationsausgleichsprämie) etc. Man müsste hier generell wenigstens auf 4 Vorjahre zurückgreifen können (Prüfungszeitraum). Warum ist dies nicht möglich? Ein Zugriff auf 4 Vorjahre würde die Arbeit mit Nachberechnungen, Erstellen von Bescheinigungen (Arbeitsbescheinigung AA soll für 5 Jahre erstellt werden), wäre eine riesige Arbeitserleichterung. LG Ines
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