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Korrekturlohnabrechnungen/Nachberechnungen nur für 1 Vorjahr erstellbar

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letzte Antwort am 14.03.2024 10:42:55 von inesmattick
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inesmattick
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

folgende Sachverhalte:

 

AN zum 31.12.2022 ausgeschieden. 29.02.2024 Vergleich Arbeitsgericht mit Nachzahlung für 2022.

Eine Abrechnung kann über LODAS nicht mehr erfolgen, da auf das Jahr 2022 kein Zugriff mehr möglich ist. 

 

Wie verfahren wir hier, damit die Lohnsteuer abgeführt werden kann, ohne das Austrittsdatum zu verändern.

Wir haben nun Folgendes probiert: Da auf 2022 kein Zugriff mehr möglich ist, haben wir die Nachberechnung in 01/2023 erfasst. Eine Abrechnung erfolgt - allerdings ohne Austrittsdatum. Im Fehler-Hinweisprotokoll ist auch kein Hinweis bzw. keine Bemerkung verzeichnet. Das Austrittsdatum 01.01.2023 wäre ja falsch.

 

Dieses Problem gibt es auch bei der Erstellung von Bescheinigungen, Auswertungen aus Datenanalyse Personalwirtschaft (hier als Bsp: Datenanalyse zu gezahlten Beträgen zur Inflationsausgleichsprämie) etc. Man müsste hier generell wenigstens auf 4 Vorjahre zurückgreifen können (Prüfungszeitraum).

Warum ist dies nicht möglich? Ein Zugriff auf 4 Vorjahre würde die Arbeit mit Nachberechnungen, Erstellen von Bescheinigungen (Arbeitsbescheinigung AA soll für 5 Jahre erstellt werden), wäre eine riesige Arbeitserleichterung.

 

LG

Ines

cro
Experte
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@inesmattick  schrieb:

Hallo liebe Community,

 

folgende Sachverhalte:

 

AN zum 31.12.2022 ausgeschieden. 29.02.2024 Vergleich Arbeitsgericht mit Nachzahlung für 2022.

Eine Abrechnung kann über LODAS nicht mehr erfolgen, da auf das Jahr 2022 kein Zugriff mehr möglich ist. ....................

 

Urteil 29.02.24 = Abrechnung in Feb oder März 2024 mit aktuellem ELStAM-Status. Das DATEV-Prinzip lfd. Jahr + ein Vorjahr werden wir (u. v. Andere) nicht mehr ändern können.

Tanja_Meisel_
Beginner
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Genau, außerdem gilt bei der Lohnsteuer, das Zufluss-Prinzip.

Das Geld wird erst in diesem Jahr ausbezahlt, also muss es in diesem Jahr ggf. mit Steuerklasse 6 versteuert werden.

inesmattick
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

für Nachberechnungen muss dass dann wohl so sein, dass man nur bis ins Vorjahr nachberechnen kann.

 

Aber für Datenanalysen und Bescheinigungen sollte man doch noch weiter Vorjahre hinzuziehen können.

Oder wie seht ihr das?

 

LG

Ines

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letzte Antwort am 14.03.2024 10:42:55 von inesmattick
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