Hallo liebe Community,
AN seit 07/2022 ausgesteuert aber noch bei AG ungekündigt
seit 07/2023 Wiedereingliederung ohne Entgelt
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nicht
Anfrage von AG: zukünftig soll eine Teilvergütung während der Wiedereingliederung erfolgen.
Wie sieht es versicherungsrechtlich aus, wenn das Entgelt unter 538,- € liegt?
Liebe Grüße
Ines M.
Da würde ich mal mit der Krankenkasse sprechen.
Vom Gehalt her ist das auf Minijobniveau ... das kann aber eigentlich nicht richtig sein, weil dann die
Beiträge an die Minijobzentrale gehen und nichts an die eigentliche Krankenkasse, die weiter das Krankengeld zahlt.
Der Bezug muss aber auf das Krankengeld angerechnet werden.
Das würde ich mit der Krankenkasse klären.
Hallo Hayen,
der AN ist bereits ausgesteuert. Er bekommt also auch keine Krankengeld mehr.
Liebe Grüße
Ines M.
@inesmattick schrieb:......................Anfrage von AG: zukünftig soll eine Teilvergütung während der Wiedereingliederung erfolgen.
Wie sieht es versicherungsrechtlich aus, wenn das Entgelt unter 538,- € liegt?
Liebe Grüße
Ines M.
Ich würde mal die Krankengeldzuschüsse durch den AG prüfen:
AOK dazu: Krankengeld und Zuschüsse des Arbeitgebers | AOK-Arbeitgeberservice