Hallo liebe Community,
ich muss für einen Langzeitkranken, der jetzt zum 31.05.2024 aus dem Unternehmen ausscheidet, die Urlaubsabgeltung berechnen.
Er hat aus 2023 noch 12 Tage und aus 2024 noch 10 Tage. Sein Gehalt belief sich jeweils auf den Mindestlohn.
Muss ich nun die Urlaubsabgeltung für 2023 auch mit dem Gehalt aus 2023 berechnen? Also die 12 Tage x tägl. AZ x Mindestlohn 2023?
LG
Ines M.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Beim Urlaubsentgelt/-abgeltung ist mit dem erhöhten Verdienst zu rechnen, wenn es eine Erhöhung nicht vorübergehender Natur ist. Das ist beim Mindestlohn ja der Fall.
Hallo,
ich würde sogar noch weiter gehen und die Urlaubsabgeltung mit dem zum Austrittszeitpunkt geltenden (2024er) Mindestlohn berechnen ... 🤔
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Es ist das Entgelt zu nehmen, dass er bekommen würde, wenn er zum Zeitpunkt der Abgeltung den Urlaub statt dessen in Natura nehmen und bezahlt bekommen würde.
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben:-)
LG
Ines M.