Guten Morgen zusammen, ein Mandant, Fahrschule, möchte dem angestellten Fahrlehrer die Privatnutzung des Fahrschulautos in folgendem Rahmen erlauben: - Wege zwischen zuhause und Fahrschule/Abholpunkt Fahrschüler - private Fahrten - mittags Heimfahrt nach Hause zu Mittagspause Es soll ein Fahrtenbuch geführt werden. Da der Fahrlehrer nur sporadisch in der Fahrschule ist und überwiegend "unterwegs" beschäftigt, sehe ich hier keine erste Tätigkeitsstätte und demzufolge auch keinen geldwerten Vorteil für den Weg zur Arbeit. Nur, wir sind dann die Fahrten in der Mittagspause nach Hause zu schlüsseln? Oder würdet ihr alles als dienstliche Fahrten schlüsseln, außer, der Mitarbeiter nutzt es wirklich privat (also außerhalb der Arbeitszeit oder um z.B. innerhalb der Arbeitszeit eine private Besorgung zu erledigen)? Hat da jemand Erfahrungswerte? Edit: ich lese gerade bei Haufe, dass Fahrlehrer keine "Fahrtätigkeit" ausüben und erste Tätigkeitsstätte die Fahrschule ist. Demnach hätten wir ja dann doch den Weg zu Arbeit? Edit: keine "Fahrtätigkeit" beduetet nicht zwingend, dass eine 1. Tätigkeitsstätte gegeben sein muss? Hilfe....
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