Und Sie haben den PfÜB erhalten in welcher Eigenschaft: Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung oder Arbeitgeber des Minijobs? WIR RECHNEN BEIDE LÖHNE AB; HAUPT- & NEBENBESCHÄFTIGUNG FÜR BEIDE ARBEITGEBER. Es zählt, an welchen AG der Beschluss gerichtet ist. Alles andere ist Datenschutz, dem Gläubiger gegenüber würde ich hier keine Angaben machen. In PfÜB steht regelmäßig drin bzw. ist angekreuzt, welche Forderung des Schuldners gegen den Arbeitgeber gepfändet wird. DAS SEHEN WIR NICHT. ES HANDELT SICH UM EINE ABTRETUNGSERKLÄRUNG, MACHT DAS EINEN UNTERSCHIED? Eine Abtretungserklärung ist etwas anderes als ein Pfändungsbeschluss. Mitunter ist die Abtretung des Lohns auch arbeitsvertraglich ausgeschlossen, das würde ich mal prüfen. Ansonsten kann ich hierzu das kostenlose Webinar der Techniker KK empfehlen, siehe Und sonst noch - weitere Themen für Arbeitgeber | Die Techniker - Firmenkunden, da werden die Unterschiede und auf was man so achten muss ganz gut erklärt. Ich habe den Eindruck, dass das vorhandene Fachwissen da durchaus ausbaufähig ist und das sind gut investierte 1,5 Stunden. 🙂
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