Hallo zusammen,
mein Mandant hat keine monatlichen Sachbezüge bis 50 Euro, wie Gutscheine o.ä. Allerdings gibt es regelmäßige Mitarbeiterevents (max. 1 / Monat; mal Essengehen, mal Spieleabende mit Verpflegung, mal andere Events außerhalb des Betriebs; zudem 2 "große" Events - Sommer- und Weihnachtsfest). Ein Großteil der Events liegt unter 50 Euro p.P.
Ich hätte daher die Teilnahme an Events bis 50 Euro als Sachbezug gewertet; Events über 50 Euro pro Person als Betriebsveranstaltung pauschal versteuert und Sommerfest und Weihnachtsfeier dann im Rahmen der 110-Euro-Freigrenze geprüft.
Spricht eurer Erfahrung nach etwas gegen die Bewertung als Sachbezug bei Events bis 50 Euro pro Person?
Niemand? @Uwe_Lutz vielleicht? 😉
Moin,
ich befürchte, die Idee funktioniert so nicht.
Wenn man die Events als Betriebsveranstaltungen einstuft, ist die steuerliche Behandlung in § 19 Absatz 1 Nr. 1a EStG geregelt. Dort wird in Satz 5 ausdrücklich gesagt, dass die Beurteilung abweichend von § 8 Absatz 2 EStG (in dem die Sachbezüge mit Freigrenze von € 50,00 geregelt sind) erfolgt.
Somit kann ich die Freigrenze von € 50,00 m.E. auf Betriebsveranstaltungen nicht anwenden.
Ob man diese kleinen monatlichen Veranstaltungen als rein betriebliche Veranstaltungen einstufen kann (und dann gar kein geldwerter Vorteil entsteht) wage ich zu bezweifeln. Wenn man dies versuchen will, sollte dies auf jeden Fall über ein Anrufungsauskunft beim Finanzamt abgesichert werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen Herr Lutze,
besten Dank für Ihre Einschätzung und vor allem für die entsprechenden Paragraphen - kann das nun absolut nachvollziehen, auch wenn es mir anders lieber wäre. Aktuell läuft eine LSt-Außenprüfung, wo ich das Thema auch habe, ich werden mal schauen, was die Prüferin hier zu meiner "Idee" sagt.
Viele Grüße
C. Volz