Erst mal finde ich es gut, dass hier anscheinend doch noch eine Nachbesserung erfolgen soll. Wir haben bisher unseren Mandaten vor der Übermittlung der Arbeitsbescheinigung eine Vorabansicht zukommen lassen (vor allem aus Haftungsgründen), die dann freigegeben und erst daraufhin übermittelt wird. Dies ist jedoch nun leider nicht mehr möglich. Daher ist es zumindest in unserem Fall (und ich lese aus den vielen Beiträgen der vergangenen Tage heraus, dass dies kein Einzelfall ist) nicht ausreichend, die Erfassungsmöglichkeiten anzupassen, da die Vorabprüfung durch die Mandanten trotzdem nicht möglich ist. Uns würde dennoch weiterhin nur der Umweg über das SV Meldeportal verbleiben und das ist eine sehr unbefriedigende Lösung, wenn man mit einem Entgeltabrechnungssystem arbeitet, das uns die Arbeit eigentlich in diesem Punkt vereinfachen können sollte. Es ist daher sehr wünschenswert, eine Möglichkeit zu finden, wie auch in Zukunft vor der Übermittlung (für Mandanten zugänglich und verständlich) eine Prüfung der Daten durchgeführt werden kann.
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