Mir sind Amazon, Wunschgutschein (außer die B2B-Variante oder reine Tankgutscheine), Aldi, Edeka (beide wegen der Möglichkeit, sie nach Ablauf gegen eine Gebühr auszahlen zu lassen, Edeka zusätzlich aufgrund Einlösung bei Marktkauf), H & M, Zalando, Decathlon und Kaufland (alle wegen Onlineshop mit Marktplatz, ähnlich wie bei Amazon) bekannt. Douglas ist auch fraglich und letztens hieß es mal, Media Markt/Saturn wäre nun auch raus. Was ich immer sehr ärgerlich finde sind Prüfer oder Seminaranbieter, die behaupten, Geschäfte (Rewe, dm...) sind raus, weil man dort Amazon-Gutscheine kaufen kann. Dazu verweisen sie auf das BMF-Schreiben vom 15.03.2022, übersehen aber, dass in Rn. 24 f) zwar die Einlösung von Gutscheine gegen andere Gutscheine ein Ausschlusskriterium ist, dort aber steht, dass es nur solche Gutscheine betrifft, die ausschließlich (!!!) gegen andere Gutscheine eingelöst werden können (klassische Gutscheinportale). Insgesamt jedenfalls kein erfreuliches Thema und ich stehe immer wieder vor der Frage, wozu man Mandanten überhaupt noch guten Gewissens raten kann (zumal die meistens denken, wir spinnen, wenn wir behaupten, dass es kompliziert ist).
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