abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
10 Jahre DATEV-Community – wir feiern (mit) euch!
Jetzt mitmachen und DATEV-Fanshop-Guthaben sowie leckere Lebkuchen gewinnen!

Kombination von Wellpass und Givve Cards steuerliche Behandlung

5
letzte Antwort am 18.11.2025 16:55:01 von Claudia-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
SebastianNeu
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
288 Mal angesehen

Hi Community,

 

wir möchten bei uns den Wellpass einführen, nutzen aber bereits den Sachbezugsbetrag von 50 € über Givve Cards.

 

Unsere Idee ist, dass wir von den 71 € Wellpass-Gebühr 40 € als Arbeitgeber übernehmen und diesen Anteil pauschal versteuern. Der Sachbezug über die Givve Cards soll dabei weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.

 

Laut Wellpass sei dieser Weg möglich – allerdings bin ich unsicher, ob dadurch nicht beide Leistungen steuer- und sozialversicherungspflichtig werden könnten.

 

Hat jemand Erfahrung damit oder kann bestätigen, ob diese Gestaltung rechtlich sauber ist oder gibt es Alternativ Ideen?

 

Grüße

Sebastian

Claudia-
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 6
267 Mal angesehen

Wenn du über 50,- EUR kommst dann fällt alles in einen Topf. 

Du kannst die Sachbezüge pauschal versteuern, aber sv-rechtlich gilt es als sonstiger Bezug.

Es fallen somit auch SV-Beiträge an. 

0 Kudos
d_kuehn
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
218 Mal angesehen

Diese Kombination wird auch von unseren Mandanten derzeit vermehrt angefragt.

 

Die Versteuerung nach § 37b sowie die SV-Pflicht empfinde ich als sehr teuer für den Arbeitgeber. Außerdem ist das abrechnungstechnisch schwierig zu lösen, insbesondere wenn der Arbeitgeber auch die SV-Beiträge übernehmen möchte.

Wir raten von dieser Kombination ab. Entweder wird der Sachbezug für den Wellpass genutzt mit Nettoabzug (AN-Anteil) des übersteigenden Betrages oder der Sachbezug wird für eine Gutscheinkarte genutzt.

 

Weiterhin propagiert Wellpass, dass von der monatlichen Gebühr 15 EUR zzgl. USt auf Präventionskurse entfallen würden, die nach § 3 Nr. 34 steuerfrei wären. Ist unseres Erachtens aber auch heikel.

 

Daniel Kühn

0 Kudos
CLehnen
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
166 Mal angesehen

Wenn im selben Monat zwei nach § 8 (2) S. 1 EStG zu bewertenden Sachbezüge an einen AN gewährt werden, die jeweils für sich gesehen die Sachbezugsfreigrenze nach § 8 (2) S. 11 EStG fallen, dann werden diese grundsätzlich zusammengerechnet. Sobald die Freigrenze insgesamt überschritten ist (wie im vorliegenden Fall), sind beide Sachbezüge steuer- und sv-pflichtig.

Allerdings besteht die Möglichkeit, einen der beiden Sachbezüge (sofern keine Brutto-Gehaltsumwandlung vorliegt) nach § 37b (2) EStG mit 30% pauschal zu versteuern (sv-pflichtig) und ihn so aus der Betretung der Sachbezugsfreigrenze herauszunehmen.

 

Für die Frage also ein ja, das ist möglich und zulässig. Dass es nicht gerade preiswert ist, steht auf einem anderen Blatt, aber oft ist es AG in erster Linie wichtig, dass die AN nicht zusätzlich mit Steuer und SV belastet werden.

f_gleiser
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
136 Mal angesehen

Ist es nicht so, dass der Arbeitnehmerbeitrag direkt vom Konto des Arbeitnehmers einbehalten wird? 

Wir haben aktuell noch keinen Mandanten der es aktiv nutzt, aber so wurde es uns erklärt.

 

Für die Klärung ob der die monatliche Gebühr in Höhe von 15,00 nach §3 Nr. 34 steuerfrei wäre, könnte man ja noch eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt machen, dann wäre man hier auf der sicheren Seite.

 

0 Kudos
Claudia-
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 6
104 Mal angesehen

@d_kuehn  schrieb:

 

Weiterhin propagiert Wellpass, dass von der monatlichen Gebühr 15 EUR zzgl. USt auf Präventionskurse entfallen würden, die nach § 3 Nr. 34 steuerfrei wären. Ist unseres Erachtens aber auch heikel.

 

Wellpass ist wie meistens jeder andere Anbieter von Sachbezugsleistungen darauf angelegt, dass man den steuer- /sv-freien Sachbezugswert von 50,- EUR nicht überschreitet. AG-Anteil und AN-Anteil sind dementsprechend schon aufgeteilt. Somit spielt es keine Rolle, ob da Präventionskurse enthalten sind die auch steuer-/sv frei wären. 
Es wird nur kompliziert, wenn man durch weitere Sachbezüge im gesamten über die 50,- EUR Grenze kommt.

 

Ich persönlich finde es immer ehrenwert, wenn der AG die p.St. und die SV-Abgaben übernehmen will. Kommt er auf ca. 70% Abgaben obendrauf. Dann kann er gleich dem Mitarbeiter die 50,- EUR als Nettolohn geben und der Arbeitnehmer hat wenigstens was für seine RV gemacht und für den Fall des Arbeitslosigkeit und es kostet kaum mehr.

0 Kudos
5
letzte Antwort am 18.11.2025 16:55:01 von Claudia-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage