Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Lohnabrechnung: Wenn ein Arbeitnehmer seine Provision nicht monatlich, sondern nur halbjährlich erhält, wie ist diese auf der Lohnabrechnung korrekt abzubilden? Ist sie als Einmalbezug zu behandeln? Bei den anderen Arbeitnehmern werden die Provisionen monatlich gezahlt und daher als laufender Arbeitslohn abgerechnet. Nun wurde mir gesagt, dass es für halbjährlich gezahlte Provisionen eine Möglichkeit gibt, die Lohnart so zu schlüsseln, dass nicht die monatliche BBG, sondern die anteilige Jahres-BBG des Nachzahlungszeitraums berücksichtigt wird. Dazu folgende Einordnung: Eine halbjährliche Provisionszahlung ist nicht automatisch ein Einmalbezug. Entscheidend ist, wofür die Provision gezahlt wird. Handelt es sich um eine nachträgliche Auszahlung von Provisionen, die für mehrere Monate erarbeitet wurden (also laufendes Arbeitsentgelt, das lediglich gesammelt ausgezahlt wird), bleibt sie sozialversicherungsrechtlich laufendes Arbeitsentgelt. In diesem Fall kann die Zahlung dem Nachzahlungszeitraum zugeordnet werden. Dabei wird die anteilige Jahres-BBG des Nachzahlungszeitraums berücksichtigt. Das ist die anerkannte Vereinfachungsregel – eine Rückrechnung auf die einzelnen Monate ist nicht erforderlich. Genau dieser Punkt wurde im Rahmen einer DRV-Prüfung beanstandet. Hat jemand von euch hierzu Erfahrungen oder weiß, ob es dafür tatsächlich eine entsprechende Schlüsselung bzw. Lohnart gibt? Vielen Dank für eure Hinweise!
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