Hallo zusammen, ich habe einen Sonderfall und bin mir nicht ganz sicher, wie ich die SV-Meldungen korrekt erstellen muss: Bei einem Mandanten wird ab 01.08.2025 für einen bestehenden Standort eine neue Betriebsnummer vergeben. Die Mitarbeiter bleiben ganz normal weiter beschäftigt – der Lohn läuft durchgehend weiter, es ändert sich nur die Betriebsnummer, keine sonstigen Beschäftigungsdaten. Laut Krankenkasse soll eine Ummeldung erfolgen. Jetzt stellt sich mir die Frage: Ist hier wirklich eine Abmeldung mit Grund 33 und eine Anmeldung mit Grund 13 notwendig? Grund 13 u. 36 für die An und Abmeldung denkbar, obwohl kein Systemwechsel ist? Die SEPA-Mandate werden natürlich bei den Krankenkassen aktualisiert, ebenso wird die neue Betriebsnummer ab August in der Lohnabrechnung berücksichtigt. Hat jemand Erfahrung mit genau diesem Fall? Gibt es weitere Punkte, die zu beachten sind? Danke im Voraus!
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