Sehr geehrter Herr Roth, warum erhalten wir nicht die alte Lösung zurück? Ihr Argument, dass damit Bescheinigungen ohne Anforderung übermittelt werden können, konnte ja bereits entkräftet werden. Schließlich könnte man auch über DÜ-Arbeitsbescheinigung manuell eine Übermittlung anstoßen ohne eine vorherige Anforderung. Eigentlich lese ich aus Ihrer Stellungnahme nur heraus, dass es der Datev zu viel Aufwand ist diese misslungene "Verbesserung" rückabzuwickeln. Abschließend lassen Sie mich erwähnen, dass es schön gewesen wäre, wenn Sie sich zwischendurch mal auf Nachfragen zu Wort gemeldet hätten. Ich empfinde dieses Vorgehen als nicht akzeptabel.
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