So ganz kann ich Ihre Verwunderung nicht nachvollziehen. Bei Neueintritten von Arbeitnehmern hat das Programm nunmal keine Basis für eine Schätzung. Das ist doch nicht neu, dass man dann für den Eintrittsmonate die Beiträge für den Eintrittsmonat im Register "Voraussichtliche Beitragsschuld" erfassen und die Stammdaten für den Beitragsnachweis senden muss. Lästig ist natürlich, dass man die Beiträge manuell ausrechnen und dann in die einzelnen Felder für KV, PV etc. eintragen muss. Hier wäre es wünschenswert, wenn man einfach die Bemessungsgrundlage erfassen könnte und das dann vom Programm berechnet wird. Nichtsdestotrotz ist das alles ein alter Hut. Wenn man das vergessen hat und die Krankenkasse schätzt: einfach der Krankenkasse die Erläuterung zum Beitragsnachweis zuschicken und mitteilen, dass der Beitrag vom Eintrittsmonat im Schätzbeitragsnachweis für den Folgemonat enthalten ist. Hat bisher wunderbar geklappt, dass die dann die Schätzung mit dem Beitragsnachweis verrechnen. Also tief durchatmen und nicht unnötig aufregen.
... Mehr anzeigen