Mich würde ja tatsächlich einmal in Zahlen interessieren wie oft tatsächlich Arbeitsbescheinigungen ohne vorherige Anforderung erstellt wurden? Der Normalfall dürfte doch eigentlich sein, dass sich niemand unnütze Arbeit aufhalst. Schließlich erfordert eine Arbeitsbescheinigung doch einige Angaben, die man noch aktiv tätigen muss. Ich verstehe auch nicht wo der Unterschied sein soll den Abruf über DÜ-Arbeitsbescheinigung anzustoßen oder den Haken bei "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat übermitteln" aktiv zu setzen. Beide Varianten bieten die Möglichkeit eine Arbeitsbescheinigung ohne Anforderung zu übermitteln. Die Frage nach der Kontrollmöglichkeit vor dem Absenden würde sich erübrigen, wenn die Entscheider und/oder Programmierer mal ein halbes Jahr oder länger im Bereich der Lohnabrechnung tätig wären. Dann würden die betreffenden Personen schnell sehen, dass a) das Hinweis- und Fehlerprotokoll mit unnützen Meldungen aufgeblasen ist, sodass man wichtige Fehlermeldungen auch mal übersehen kann und man b) in den Erfassungsmasken durch Scrollen auch mal schnell einen falschen Eintrag fabriziert hat. Abgesehen davon wäre es hilfreich, wenn man explizit nur einen Hinweis auf das nicht ausgefüllte Feld bekommen würde statt der Meldung, dass eine Arbeitsbescheinigung nur erstellt werden kann, wenn Feld a, b, c, d, e ...u.a. ausgefüllt sind. Dann sucht man trotzdem noch wo der Eintrag vergessen wurde. Vielleicht hätte man das Thema Bescheinigungen auch einfach von der Lohnabrechnung lösen sollen und die Möglichkeit einer elektronischen Übermittlung über das Programm "Bescheinigungen" einrichten sollen. Dann wären manuelle Ergänzungen einfach möglich und man könnte auch Bescheinigungen für Austritte in 2023 übermitteln. Stattdessen wird wieder und wieder auf das kostenpflichtige SV-Meldeportal verwiesen, wo die Daten dann zu Fuß eingegeben werden müssen. Liebe Datev, die Daten sind bei euch gespeichert...auch für 2023 und älter. Was hat die Rückrechnungstiefe damit zu tun, wenn ich einfach nur die bereits abgerechneten Daten bescheinigen will? Das sollte nicht erst einen Handstand und Bemühungen von "Manuel" erfordern. Bei all der Digitalisierung haben die Lohnabrechner Mehraufwand, damit die Datenannahmestellen es schön bequem haben. Zahlen darf die Zeche dann der Arbeitgeber.
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