Hallo zusammen,
ein MA erhält über eine eigene Lohnart einen VWL Zuschuss zu seiner Altersvorsorge. Diese haben wir mit dem Schlüssel 4 "Bezüge steuer- u. sv.-frei" angelegt. Im Register Kug ist aktuell bei Berechnung des Soll-Entgelts das Feld "Soll-Entgelt (nur Betrag)" aktiviert.
Wenn ich mir nun bei der Probeabrechnung die Auswertung 2 anschaue ist folgendes als Fehler protokolliert: KUG: Für die Lohnart ist die steuer- und SV-rechtliche Behandlung nicht mit "SV monatlich" angegeben. Daher wird für diese Lohnart kein Sollentgelt ermittelt.
Ist das korrekt?
Danke im Voraus und viele Grüße!:-)
Zum Soll-Entgelt gehören laufende sozialversicherungspflichtige Bezüge (ohne Überstunden). Wenn Ihre Lohnart also sozialversicherungsfrei geschlüsselt wurde, kann diese nicht ins Soll-Entgelt fließen.
Hier wäre meines Erachtens aber erstmal zu prüfen was da tatsächlich gezahlt wird. Ein Arbeitgeberzuschuss VWL wäre ja steuer- und SV-pflichtig. Ein Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung) kann unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und SV-frei sein. Hier wären mehr Infos nötig um das zu beurteilen. Mit welcher Stammlohnart wird denn der Zuschuss abgerechnet?
Danke für die Rückmeldung! Der VWL-Zuschuss wird mit der Stammlohnart 200 abgerechnet und fließt in eine betriebliche Altersvorsorge, also in eine Direktversicherung, bei welcher bestätigt wurde, dass diese St.-& Sv. frei ist.
Ich habe nun ein ähnliches Problem mit der KUG-Aufstockung:
Einige Mitarbeiter erhalten eine betriebliche Krankenversicherung, welche mit der Stammlohnart 230 abgerechnet wird. Diese Mitarbeiter erhalten jetzt jedoch während der Kurzarbeit eine 100%ige Aufstockung vom AG. Jedoch folgendes Problem laut Lodas: Die gleichzeitige Abrechnung der Stammlohnart 407 / 408 und einem Netto-Lohn ist nicht möglich.
Was kann ich hier nun tun? Das Ist-Entgelt kann ich mit der Ist-Korrektur ändern, jedoch taucht die betriebliche Krankenversicherung nicht mehr auf der Lohnabrechnung auf und wird nur noch als Netto-Abzug berücksichtigt.
Hat es einen Hintergrund warum die Direktversicherung nicht mit Stammlohnart 901 abgerechnet wird? Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge darf ja eigentlich nicht im Gesamtbrutto ausgewiesen werden. Bei Nutzung der Stammlohnart 200 würde er aber einfließen, sofern die Lohnart nicht auch in dieser Hinsicht umgeschlüsselt wurde.
Mit Kug und Nettolohnarten habe ich keine Erfahrung. Als Gedankengang käme mir hier nur in den Sinn, ob die betriebliche KV nicht auch im Rahmen der 50 € Sachbezugsfreigrenze steuer- und SV-frei abgerechnet werden könnte?