Danke für die Rückmeldung! Der VWL-Zuschuss wird mit der Stammlohnart 200 abgerechnet und fließt in eine betriebliche Altersvorsorge, also in eine Direktversicherung, bei welcher bestätigt wurde, dass diese St.-& Sv. frei ist. Ich habe nun ein ähnliches Problem mit der KUG-Aufstockung: Einige Mitarbeiter erhalten eine betriebliche Krankenversicherung, welche mit der Stammlohnart 230 abgerechnet wird. Diese Mitarbeiter erhalten jetzt jedoch während der Kurzarbeit eine 100%ige Aufstockung vom AG. Jedoch folgendes Problem laut Lodas: Die gleichzeitige Abrechnung der Stammlohnart 407 / 408 und einem Netto-Lohn ist nicht möglich. Was kann ich hier nun tun? Das Ist-Entgelt kann ich mit der Ist-Korrektur ändern, jedoch taucht die betriebliche Krankenversicherung nicht mehr auf der Lohnabrechnung auf und wird nur noch als Netto-Abzug berücksichtigt.
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