Hat es einen Hintergrund warum die Direktversicherung nicht mit Stammlohnart 901 abgerechnet wird? Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge darf ja eigentlich nicht im Gesamtbrutto ausgewiesen werden. Bei Nutzung der Stammlohnart 200 würde er aber einfließen, sofern die Lohnart nicht auch in dieser Hinsicht umgeschlüsselt wurde. Mit Kug und Nettolohnarten habe ich keine Erfahrung. Als Gedankengang käme mir hier nur in den Sinn, ob die betriebliche KV nicht auch im Rahmen der 50 € Sachbezugsfreigrenze steuer- und SV-frei abgerechnet werden könnte?
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