Ich weiß nicht ob es etwas nutzt, wenn sich weitere Kunden zu dem Thema äußern, aber vielleicht hilft es ja doch etwas. Ich verstehe, dass es einen Datenschutzverstoß darstellt, wenn einfach "auf Verdacht" Arbeitsbescheinigungen an die BA übermittelt werden. Denn wenn ein Mitarbeiter NICHT arbeitslos gemeldet ist, teile ich dadurch einfach sensible Daten (unter anderem Verdienste) an die BA mit, obwohl diese die Daten gar nicht benötigt. Wofür ich aber absolut kein Verständnis habe und was mich extrem sauer macht, ist die Tatsache, dass Arbeitsbescheinigungen vorab nicht geprüft werden können. LODAS erstellt diese einfach, übermittelt sie an die BA, und wenn ich dann feststelle dass was nicht stimmt, ist halt einfach eine falsche Bescheinigung rausgegangen. Das ist mir erst gestern wieder passiert, weil die Steuerkanzlei welche früher die Abrechnungen erstellt hat (wir haben vor ein paar Jahren selbst übernommen) halt bei der Übernahme in 2014 (!) einfach falsche Eingaben gemacht hat. Das kann ich einfach nicht wissen. Und jetzt darf ich schauen, wie ich das korrigiere. Das macht so viel mehr Arbeit, als wenn ich eine Vorab-Version kriegen würde, die ich prüfen könnte. Und die tatsächliche Bescheinigung schicke ich halt dann verbindlich raus, wenn ich ggf. vorhandene Fehler behoben habe. DATEV, bitte was ist daran so schwer? Baut doch einfach einen Haken ein, mit dem man beim Probelauf eine Version mitkriegt. Beim finalen Versand der Daten ans Rechenzentrum geht das dann halt nicht mit raus, ich muss es weiterhin aktiv über Mitarbeiter -> DÜ-Arbeitsbescheinigung anstoßen. Aber dann weiß ich zumindest, dass da kein Bockmist übermittelt wird.
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