Hallo @NaJu2008, wenn wegen eines kurz vor Beginn der Mutterschutzfrist gestarteten Arbeitsverhältnisses keine drei vollen Kalendermonate bescheinigt werden können, gilt der Zeitraum ab Beschäftigungsbeginn bis zum Ende des letzten vor Beginn der Mutterschutzfrist abgerechneten Kalendermonats. oder Liegen die drei maßgeblichen Entgeltabrechnungszeiträume vor Beginn der Mutterschutzfrist im zweiten Vorjahr (z. B. wegen Elternzeit), kann im EEL-Verfahren (Elektronischer Entgeltersatzleistungsnachweis) keine EEL-Meldung erzeugt werden. In diesem Fall muss die EEL Meldung über das SV-Meldeportal erstellt werden. In unserem Dokument Entgeltersatzleitungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles finden Sie unter Punkt 11 weitere Informationen.
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