Hallo @Lohnbüro80, wenn zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeitergeld 44 Stunden aus dem Arbeitszeitkonto entnommen werden, ist es folgerichtig, dass auch für 44 Stunden Zuschuss-Wintergeld gezahlt wird. In Ihrem Fall ist im Arbeitszeitkonto hinterlegt, dass der Saldo bis zur Stundenuntergrenze negativ werden darf. Entscheidend ist daher, was mit dem Mandanten vereinbart wurde: Werden Minusstunden nicht zur Vermeidung von Saison-Kug genutzt, sollten nur 29,07 Stunden aus dem Arbeitszeitkonto entnommen und mit Zuschuss-Wintergeld vergütet werden. Die verbleibenden 14,93 Stunden wären dann als Saison-Kurzarbeitergeld abzurechnen. Ob Minusstunden zur Vermeidung von Saison-Kug herangezogen werden dürfen, muss mit dem Mandanten verbindlich geklärt werden.
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