Guten Tag,
eine Gruppenunfallversicherung kann der AG ja mit 20% pauschal versteuern.
Wenn die Rechte aus der Versicherung der AG ausüben kann, dann stellen die Beitragszahlungen des AG kein Arbeitslohn da, sondern erst bei Auszahlung einer Versicherungsleistung.
Wenn die Rechte aus der Versicherung der AN ausüben kann, dann stellen die Beitragszahlungen beim AN Arbeitslohn dar.
Im Vertrag steht folgendes:
Verischerungsnehmer ist die Firma. Bezugsberechtigt aus dem einzelnen Versicherungsverhältbis sind die Mitarbeiter.
Reicht es nun wenn ich es mit 20% versteuere?
Mir ist das nicht ganz klar.
Danke
Hallo @Jilg,
ab 2024 können Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung pauschal mit 20 % versteuert werden.
Dies ist unabhängig von der tatsächlichen Beitragshöhe möglich. Der bisher gültige Grenzwert wurde aufgehoben.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Hilfe-Center Dokument Gruppenunfallversicherung - Beispiele für LODAS
Beachten Sie, dass das in diesem Dokument erläuterte Vorgehen ein Beispiel zur Umsetzung im Lohnprogramm ist. Für Ihren Fall treffen ggf. abweichende Regelungen aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder arbeitsrechtlichen Aspekten zu.
Prüfen Sie auf jeden Fall die Abrechnung und sprechen Sie ggf. mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde.