Hallo zusammen,
ich habe einen Schätzmandanten, bei dem die abgegebene Schätzung unbedingt beibehalten werden muss.
Damit die Schätzung nicht „zerschossen“ wird, stellt sich mir die Frage:
Wann darf ich frühestens im Dezember 2025 den Monatswechsel für den Abrechnungsmonat Dezember durchführen?
Ich möchte sicherstellen, dass keine Rückrechnung erfolgt und die Schätzung korrekt bestehen bleibt.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @AG2020,
Sie finden die Termine zur Datenübermittlung in unserem Hilfe-Center-Dokument Kalender mit DÜ-Terminen zur Lohnabrechnung.
Danke.
Was passiert wenn ich als Schätzmandant die BN zu früh übermittele? Wegen Urlaub bei uns im Büro müsste ich schon am 22.12.25 spätestens übermitteln. Mit welchen Folgen ist in diesem Fall zu rechnen?
VG
@AG2020 schrieb:Danke.
Was passiert wenn ich als Schätzmandant die BN zu früh übermittele? Wegen Urlaub bei uns im Büro müsste ich schon am 22.12.25 spätestens übermitteln. Mit welchen Folgen ist in diesem Fall zu rechnen?
VG
Der Beitragsnachweis für Dezember muss am 19.12. vorliegen. Wenn du also noch den November am 22.12. abrechnen solltest, wäre das zu spät.
Der Beitragsnachweis für Januar, den du wohl eher mit der Abrechnung Dezember am 22.12. übermittelst, muss erst im Januar vorliegen. Dabei wird der bestehende Beitragsnachweis für Dezember auch gar nicht mehr verändert.
Ich hab im November auch bei einem Schätzmandanten den November bereits am 17.11. abgerechnet.
Das hat den Beitragsnachweis November auch nicht verändert, sondern nur, wie erwartet, den für Dezember erstellt.
vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe und eine ausführliche und gut erklärte Lösung.👍
Einen schönen Tag und schöne Weihnachtszeit wünsche ich dir🌲
VG