Guten Tag, vielleicht könnten Sie mir auch weiterhelfen? Mein Fall: AN bis einschl. 31.03.2024 im KG-Bezug, ab dem 01.04.2024 - ALG. Da ich nicht besser wusste, habe ich bei ihm eine Austrittsdatum zum 31.03.2024 eingegeben, damit eine Arbeitsbescheinigung erstellt wird. Diese ist natürlich jetzt falsch. Monat März ist abgeschlossen. Jetzt bin ich nach Ihren Erklärungen vorgegangen (Danke dafür): -Bearbeitungsmonat (LODAS) auf 03/24 gesetzt -bei dem MA neue Fehlzeit ab dem 01.04.24 ohne Enddatum mit dem Grund "Ende Bezug KG/Beginn Bezug ALG" eingegeben -Austrittsdatum bei dem MA rausgenommen und leer gelassen (ist das eigentlich richtig so?). -in Erfassungstabelle im Monat 04/2024 für den MA Wert 1 mit der Buchungsschlüssel 96 eingegeben (auch hier bin ich mir nicht sicher, ob das sein muss?) Jetzt wollte ich eine Vorwegabrechnung 04.2024 für den MA erstellen, bekam aber die Meldung, "Folgende MA sind nicht der Abrechnungsgruppe Vorwegabrechnung zugeordnet"... Wiederholungsabrechnung für 03.2024 ist ebenfalls nicht möglich.. Es muss dringend eine richtige Arbeitsbescheinigung elektronisch übermittelt werden, darum geht es mir in erster Linie. Außerdem hat die KK mir telefonisch gesagt, dass es neben der 30 Meldung (Abmeldung) am besten noch eine 34 Meldung zum 30.04.2024 erstellt werden soll - und diese wird laut DATEV nur bei Fehlzeit "Aussteuerung" automatisch erstellt. Bei der "Aussteuerung" widerrum wird doch keine Arbeitsbescheinigung erstellt, oder?? Was habe ich falsch gemacht bzw. nicht gemacht? Irgendwie komme ich hier nicht weiter mit dem Fall...
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