Guten Morgen,
habe ein "kleines" Problem: AN ist zum 31.7.2022 ausgeschieden, jetzt erfolgt ein Einmalbezug als Nachzahlung.Soll im laufenden Jahr abgerechnet werden. Der Monat Juni ist bereits für die anderen AN gerechnet. Habe folgendes eingegeben: Beschäftigungszeitraum 01.06.-30.06.2023, Steuerklasse 6 und Nebenarbeitgeber, Mehrfachbeschäftigter.....Bekomme eine Probeabrechnung zurück mit: Dem Einmalbezug - davon Lohnsteuer nach Stkl.6 - und......Abzug von Szialversicherung ( hier freiwillig versichert) ......ich dachte es fällt keine Sozialversicherung an...was mache ich falsch?
Danke vorab
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @c_kleiner,
wenn Sie einen Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers im Vorjahr im aktuellen Jahr abrechnen, dürfen das Austrittsdatum und die Sozialversicherungsdaten des Mitarbeiters nicht gelöscht oder verändert werden.
Da im laufenden Kalenderjahr kein Entgeltabrechnungszeitraum und somit keine Sozialversicherungstage vorliegen, bleibt der Einmalbezug beitragsfrei.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 5303235 im Kapitel 2.3.3 Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers im Vorjahr, der Betrag wird im aktuellen Jahr / Abrechnungsmonat abgerechnet.
Guten Tag,
wie rechne ich eine Nachzahlung (laufender Bezug) bei einem ausgeschiedenen MA in LODAS im Vorjahr ab?
Über Erfassungstabellen die Nachzahlung für zuletzt abgerechneten Monat im Vorjahr eingeben? Er muss ja noch bei ELSTAM neu angemeldet werden - im aktuellen Monat? Muss dann Eintritt/Austritt in Beschäftigung-Zeiträume erfasst werden?
VG A. Graf
@AG2020 schrieb:Über Erfassungstabellen die Nachzahlung für zuletzt abgerechneten Monat im Vorjahr eingeben?
Ja. Die Meldung zur Lohnsteuerkarte macht LODAS automatisch, einen Beschäftigungszeitraum im Abrechnungsmonat brauchst du nicht.
danke für die schnelle Hilfe!
eine Frage noch: bei der Nachberechnung von Einmalbezügen sollte man unter Personaldaten-Beschäftigung-Zeiträume ein Häckchen bei "Einmalbezüge nach Austritt des AN berechnen" setzen.
Ist bei der Nachberechnung von laufenden Bezügen auch irgendwo sonst noch was zu beachten?
LG