Liebe Community,
die VoP stellt uns vor die Herausforderung, dass wir bei der Eingabe
Sprich, wir können den ganzen Namen / die ganze Bezeichnung nicht eingeben, da Datev nur eine Eingabe von 22 Zeichen (bei Institut bAV z.B.) zulässt.
Wie ist damit umzugehen, wenn die Bank hier eine Abweichung meldet?
Wie geht ihr damit um?
Kann man die Feldlänge selbst steuern?
Dankeschön und Grüße
Andrea
Hallo,
wir haben bei unseren bAV und VWL Verträgen auch schon ein paar mal das Problem gehabt, dass die Zeichen nicht ausreichen.
Ich habe dann immer bei dem Institut angerufen und den Sachverhalt erklärt. Bisher konnten wir uns dann immer auf eine kürzere Bezeichnung einigen.
Die Feldlänge kann man m.E.n. leider nicht selbst steuern.
Hallo @BaAn_PiSa
Sie sollten die Empfängerprüfung bei Sammelüberweisung abstellen können; "opt-out"-Funktion .
Allerdings verstecken die Banken diese Funktion irgendwo in den Tiefen der Internetseiten (wenn überhaupt). Bei der KSK Köln ist es mir nicht gelungen diese Option irgendwo zu finden.
VoP. So ein Schwachsinn! Wieder einmal ist die Europäische Volkswirtschaft um etliche Millionen € ärmer.
Gruß
Martin Heim
Hallo Andrea,
das Problem mit den begrenzten Zeichenfeldern in LODAS bei VoP-Zahlungen (z. B. Empfängername, Institut bei bAV/VL) ist aktuell tatsächlich systembedingt und nicht individuell anpassbar.
Ein paar Hinweise zum Umgang damit:
Zeichenbegrenzung ist bankseitig vorgegeben
Die 22 Zeichen stammen aus den Vorgaben für Zahlungsdateien nach SEPA-Standard (pain.001).
LODAS prüft diese Vorgabe bereits beim Erfassen, um spätere Bankrückweisungen zu vermeiden.
Eine Erweiterung der Feldlänge ist daher nicht durch DATEV oder Nutzer steuerbar.
Empfohlene Praxis bei zu langen Namen/Bezeichnungen
Bei Ehepartnern mit Doppelnamen: Vorzugsweise den Kontoinhaber so angeben, wie er bei der Bank hinterlegt ist (die Bank prüft nur auf Übereinstimmung, nicht zwingend auf Vollständigkeit).
Bei bAV- oder VL-Instituten: Abkürzungen oder den offiziellen Kontoinhabernamen laut Bankverbindung verwenden (oft reicht „Allianz Lebensv.“ oder „HDI Lebensv.“ etc.).
Wichtig: Die IBAN ist für die Zuordnung entscheidend, nicht der ausgeschriebene Name.
Wenn die Bank eine Abweichung meldet
Prüfen, ob die Zahlung trotz Meldung technisch durchgeht (viele Banken geben nur einen Hinweis, lehnen aber nicht ab).
Wenn abgelehnt, den exakten Kontoinhabernamen laut Bankstammdaten erfragen und so weit wie möglich übernehmen.
DATEV-Hinweis
DATEV kennt die Einschränkung und hat bereits Rückmeldungen dazu erhalten, eine Anpassung ist aber nur möglich, wenn der SEPA-Standard erweitert wird – das liegt außerhalb von DATEVs Einfluss.
Kurz gesagt:
👉 Keine manuelle Steuerung der Feldlänge möglich, nur pragmatische Kürzungen innerhalb der SEPA-Vorgabe.
👉 Bei Problemen immer mit dem Bankdatensatz abgleichen – nicht jeder Name muss vollständig sein, solange IBAN und BIC stimmen.
Viele Grüße
Mein Kollege hat für diese Frage vor einigen Wochen bei Datev angerufen und nachgefragt.
Antwort: die Zeichenlänge kann man nicht steuern bzw. verlängern . Dann Name/Bezeichnung abkürzen
Ich hatte zum gemeinsamen Konto mit einem Ehepartner gestern ein Gespräch mit einer Bank. Die meinten, es wäre wichtig, dass der Name des tatsächlichen Empfängers korrekt und vollständig gesendet wird. Dann würde bei ihnen grün zurückgemeldet werden. Unabhänging davon, ob als Kontoinhaber noch jemand anders hinterlegt ist.
Ich denke, dass die Banken hier wahrscheinlich unterschiedlich agieren. Aber insbesondere bei gemeinsamen Konten von Partnern mit mehreren oder langen Namen kommt VoP hier sicherlich schnell an seine Grenzen.
So läuft das Prüfschema bei der Sparkasse (KSK Köln)
Hallo &
vielen, lieben Dank Martin!
Dann werden sich Hacker also Fall 2 und 3 näher anschauen und sich zu Gemeinschaftspersonen zusammenschließen. Da kommt Freude auf 🤣!
VoP ist also schon Quantentechnik, wo es mehr als 0 und 1 gibt. Das ist ja lustig.
Dann muss ich also im Zweifel meinen Geschäftspartnern mitteilen, welchen Teil man aus der ganzen Bezeichnung herauslassen kann, damit die Überweisung dennoch grün wird?
Lustig!
sonnige Grüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüße
Hallo @BaAn_PiSa,
wenn der Kontoinhabername vom Namen im Lohnprogramm abweicht, können Sie seit LODAS 15.2 einen Namen mit bis zu 70 Stellen unter Personaldaten | Zahlungsweise | Abweichender Kontoinhaber erfassen.
@Christopher_Fürther schrieb:Hallo @BaAn_PiSa,
wenn der Kontoinhabername vom Namen im Lohnprogramm abweicht, können Sie seit LODAS 15.2 einen Namen mit bis zu 70 Stellen unter Personaldaten | Zahlungsweise | Abweichender Kontoinhaber erfassen.
Und was mach ich bei der BAV, VWL, Überweisungen für Pfändungen usw.? Warum wurde hier die Länge der Felder nicht gleich mit angepasst?
Hallo @Uwe_Lutz,
der Sachverhalt ist bereits in Prüfung bei der zuständigen DATEV-Entwicklung.
Eine Umsetzung ist für die Zukunft geplant. Aktuell kann ich Ihnen noch kein genaues Datum dafür nennen.
@Uwe_Lutz schrieb:
Und was mach ich bei der BAV, VWL, Überweisungen für Pfändungen usw.? Warum wurde hier die Länge der Felder nicht gleich mit angepasst?
Diese Frage hatte ich am 27.08.2025 schon mal in den Raum gestellt (LODAS: Überweisungen für vL in Verbindung mit VoP - DATEV-Community - 505234). Für Lohn und Gehalt gab es schon kurze Zeit darauf entsprechende Anpassungen, bei LODAS gibt es bis dato nur
[...] der Sachverhalt ist bereits in Prüfung bei der zuständigen DATEV-Entwicklung.
Eine Umsetzung ist für die Zukunft geplant. Aktuell kann ich Ihnen noch kein genaues Datum dafür nennen.
Das mag an der vergreisten Software-Basis liegen, ändert aber nichts an der Situation als solcher. Und schon gar nicht daran, dass hier trotz allem Cloud-Gebimmel LODAS immer noch im Einsatz ist und man sich schon zeitiger hätte Gedanken machen müssen. Vielleicht wird es im Alltag weniger Probleme geben als gedacht, rechnen würde ich damit aber nicht.
@Uwe_Lutz schrieb:Und was mach ich bei der BAV, VWL, Überweisungen für Pfändungen usw.? Warum wurde hier die Länge der Felder nicht gleich mit angepasst?
Warum? Ich würde sagen, weil danach bisher noch nicht so laut geschrien wurde wie bei allem anderen.
Wäre ja zu einfach, diese Dinge alle gleichzeitig zu machen (das Wort "mitdenken" erwähne ich jetzt mal nicht... Upsss...^^).