Hallo, ich lese gerade folgendes Dokument dazu: Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) - DATEV Hilfe-Center "Die Sozialversicherungsfreiheit der Zuschläge ist auf einen Grundstundenlohn von 25 Euro begrenzt. SFN-Zuschläge mit einem höheren Grundstundenlohn sind steuerfrei, aber SV-pflichtig. Es ergibt sich folgende Staffelung: Grundstundenlohn bis 25,00 Euro: steuerfrei und SV-frei Grundstundenlohn von 25,01 Euro bis 50,00 Euro: steuerfrei, aber SV-pflichtig Grundstundenlohn ab 50,01 Euro: steuer- und SV-pflichtig In der gesetzlichen Unfallversicherung gehören SFN-Zuschläge in voller Höhe zum UV-pflichtigen Entgelt. Für die Berechnung der Steuer- bzw. SV-Freiheit ist neben dem Grundstundenlohn auch die Höhe der tatsächlich gezahlten Prozentsätze für die jeweiligen Zuschlagsarten relevant. Wenn diese Prozentsätze unter dem Prozentsatz der möglichen Steuerfreiheit nach § 3b EStG liegen, ist es durchaus möglich, dass die SFN-Zuschläge trotz eines Stundenlohns über 25 Euro SV-frei bleiben." Ich würde jetzt davon ausgehen, dass der Zuschlag SV-frei ist. Alternativ kannst du doch die LA wie in dem o.g. Dokument anlegen und dann mal eine Probeabrechnung machen und gucken was Lodas rechnet. Vielleicht hilft das ja schon. ☺
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