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Urlaubsabgeltung nach Austritt EU-Rente

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letzte Antwort am 24.10.2025 08:48:03 von Vanessa_Mertel
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Momo1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
114 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich habe eine Arbeitnehmerin die seit 2024 in EU-Rente ist und deshalb kein Entgelt mehr erhält. 

Jetzt tritt sie zum 31.10. aus und bekommt noch eine Urlaubsabgeltung.

 

Ich bekomme in der Probeabrechnung folgende Fehlermeldung: 

 

Momo1_1-1761121110139.png

 

Es wird auch keine Lohnsteuer berechnet, aber bestimmt weil sie unter dem Grundfreibetrag liegt oder?

 

Ich habe gesehen, dass diese Frage schon einmal gestellt wurde, aber damals gab es keine Antwort auf die Frage. Vielleicht kann mir ja heute jemand helfen. 

 

PS: Ich komme an 2024 nicht mehr ran, da es mit einem anderen Lohnprogramm abgerechnet wurde. 

 

Vielen Dank schon einmal im Voraus. 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
74 Mal angesehen

Hallo @Momo1,


dass für den Mitarbeiter keine Lohnsteuer abgerechnet wird, kann durchaus am Grundfreibetrag liegen. Dies ist abhängig von der Höhe der Urlaubsabgeltung.


Wird kein meldepflichtiges Entgelt abgerechnet, kann die DEÜV-Meldung mit Grund 34 nicht erstellt werden. Alternativ kann für den Mitarbeiter eine Fehlzeit bzw. Unterbrechung geschlüsselt werden, sodass eine Abmeldung nach Unterbrechung erstellt werden kann.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.10.2025 08:48:03 von Vanessa_Mertel
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