Also ich geb meinen Mandanten immer den Datev Fragebogen zur Kündigung und bestehe darauf, dass die den vollständig ausfüllen. Manchmal steht da bei den Kündigungsfristen, nach meinem Verständnis, absoluter Unsinn, aber die Mandanten haben das so ausgefüllt und unterschrieben. Früher haben wir auch die Papierbescheinigung nur mit den Lohnabrechnungsdaten gefüllt und zur weiteren Ergänzung an den Mandant geschickt. In einem Workshop hat mal ein Teilnehmer, hatte tatsächlich mal beim Amt gearbeitet, gemeint, dass bei den alten Zeiträumen die Ämter sich eigentlich mit einem Drei-Zeiler zufrieden geben in dem man nur den Beschäftigungszeitraum bestätigt. Denen geht es wohl vorrangig nur um die Versicherungszeiten, also grundsätzlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld, wahrscheinlich wenn man ständig den Arbeitgeber wechselt.
... Mehr anzeigen