Ich nehme mal an, dass du 09 abgerechnet hast? Dann wirst du bzw. der AG im Nachgang noch Post von der Minijobzentrale bekommen, dass doch der Beitragsnachweis für 09 fehlt (ist ja Schätzung) und deshalb für 09 jetzt von der Minijobzentral geschätzt wird bzw. gemäß der Erläuterung zur Schätzung der tatsächliche Beitrag für 09 aus 10 herangezogen wird. Da also nachträglich geschätzt wird, ist der Beitrag für 09 zu spät eingegangen und somit werden dann noch Säumniszuschläge fällig. Die Minijobzentrale ist da echt nervig was das angeht. Aber wenn du jetzt erst 09 abgerechnet und somit die Schätzung für 10 angestoßen hast, wird der Beitragsnachweis erst am 22.10. übermittelt. Möglicherweise kommt aber aufgrund der Anmeldung des AN schon eher eine Anforderung zum Arbeitgeberkonto.
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