@metalposaunist schrieb: ... und unterschreiben / freigeben kann man wirklich smart mit milia.io statt mit FZO aus 1543. M.E. erfüllt weder die "smarte" Unterzeichnung via milia.io & Co., noch die Freizeichnung von DATEV das Schriftformerfordernis gem. §150 AO für die Steuererklärungen ! Ob nun FZO aus 1543, spielt ja primär keine Rolle, so lange es praktisch ist und das ist es, aber ein wesentliches Manko in FZO ist eben die mangelnde Protokollierung der "Unterschrift", da lediglich ein Hinweis-Email erstellt wird, dass der Mandant eine Steuererklärung für eine Mandantennummer freigezeichnet hat. Im "Ernstfall" muss erst langwierig über den Sendestatus abgeglichen werden, ob die Telenummer auch die valide Steuererklärung betrifft, da diese bspw. nicht in der Bestätigungs-Mail ausgewiesen ist. Somit ist ein Abgleich der freigezeichneten Steuererklärung zur tatsächlich Übersandten nur über Umwege möglich. Auch die Vereinbarung zur Freizeichnung online, dass ein Ehegatte oder ein Gesellschafter im Namen aller Beteiligten "freizeichnen" kann, sollte persönlich von allen unterzeichnet sein und ist fragwürdig, es sei denn . . . . . . wir decken dies alles mit qualifizierten, elektronischen Signaturen (QES) ab, was jedoch in allen Belangen deutlich aufwändiger als eine fortgeschrittene, elektronische Signatur (FES) wäre. Das personalisierte ELSTER-Zertifikat für Selbsterklärer kommt der QES ja schon recht nah, ist aber für den Kanzleieinsatz raus. Wir bewegen uns hier im rechtlichen Nebel, denn je mehr ich mich mit der Thematik der digitalen Signaturen beschäftige, desto mehr Zweifel ergeben sich. Im Moment bezweifle ich sehr, dass wir uns mit milia/docusign oder DATEV/Freizeichnung bzw. FP Sign im rechtlich trockenen Terrain bewegen . . . Möglicherweise sehe ich das auch zu Verbissen und "man kann sagen", dass Freizeichnung online auf Grund der Beschaffenheit und der Sicherheitsmedien für die Steuererklärung ausreichend sei. Dann kann man aber ebenso gut auch behaupten, dass die fortgeschrittene, elektronische Signatur mindestens genauso sicher ist und man könnte auf FZO verzichten und wie bspw. in milia das Freizeichnungsdokument der jeweiligen Steuererklärung signieren; das kann ich dann aber auch wiederum über mein FP Sign und benötige kein Drittprogramm und habe stets aktualisierte Dokumente in der DMS/DokVerw. Mich würde interessieren, wie sich Steuerberaterkollegen zu Freizeichnung online oder Alternativlösungen positionieren, die im Prinzip KEINE qualifizierten, elektronischen Signaturen gem. §126a BGB sind und ob uns ggf. §87d (2) AO "retten" kann; denn dann würde ja auch die "fortgeschrittene, elektronische Signatur" ausreichen.
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