Hallo zusammen,
wir hatten einen Pflichtpraktikant, der zum 6.3.26 ausgeschieden ist.
Ab April 26 startet dieser wieder, doch nun als Werkstudent.
Ich bin mir unschlüssig, ob ich nun eine neue 2. Personalnummer anlegen soll oder nicht?
Was macht mehr Sinn, wie handhabt ihr das in der Praxis?
Danke, wenn mir jemand seine Erfahrungen dazu mitteilen möchte.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn die Beschäftigungszeiträume zu nah bei einander liegen nehme ich lieber eine neue Personalnummer.
Sobald ein neuer Beschäftigungszeitraum für eine bisherige Personalnummer angelegt wird, können keine Korrekturen o.Ä. auf den vorherigen Zeitraum abgerechnet werden.
Wenn eine größer Lücke vorhanden ist und ausgeschlossen werden kann, dass der vorherigen Zeitraum nochmal angefasst werden muss, dann bin ich faul und nehme die gleiche Personalnummer mit neuem Beschäftigungszeitraum.
Aber bitte unbedingt die Stammdaten vorher prüfen. Auch bei kurzer Unterbrechung können sich Änderungen ergeben.
I. d. R. nutzen wir die alte Personalnr. weiter, soweit sichergestellt ist, dass die bisherige Abrechnung ordnungsgemäß ist, also mit keiner Korrektur zu rechnen ist.
Bei so einen geringen zeitlichen Abstand stellt sich die Frage, ob ggf. noch Korrektur, wegen Sonderzahlungen etc. anstehen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie eine neue PNr. verwenden.