@Anna_Sonnenberg schrieb: Hallo @ulli_preuss, am 03.07.2026 erfolgte eine Programmübergabe, die das Stundenermittlungsverfahren prüft. Ich habe aber einen Stundenlöhner, der den ganzen Monat nicht gearbeitet hat (Unterbrechung vom 01.06.26 bis 30.06.26 unbezahlte Fehlzeit. Keine Geld = 0 Stunden). Auch wenn es nur statisch ist, aber es kann doch nicht richtig sein, dass für diesen AN plötzlich der Vollarbeiterrichtwert verwendet wird. Die Programmübergabe ist schrott und mMn auch komplett falsch, denn wenn nicht gearbeitet, keine Stunden geleistet worden sind, sollten genau diese 0 Stunden für diesen Monat gemeldet werden. Wieso sollte man sonst auf Stundenbasis ermitteln, wenn aber 0-Stunden nicht akzeptiert wird? In meinem Fall war es jetzt ein sv-pfl. AN, aber bei Minijobber kommt es doch andauern vor, dass eine Unterbrechung für den vollen Monat erfasst wird. Dann könnte man doch alle Stundenermittlungsverfahren abschaffen und nur noch den Vollarbeiterrichtwert als Grundlage nehmen.
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