Außerdem wird in der Arbeitsbescheinigung nur angegeben, dass bis wann sich die Beschäftigung verlängert worden wäre. Keine Urlaubstage und auch nicht die Höhe des Urlaubsgeldes weder Brutto noch Netto. Wenn ein Ansprechpartner bekannt ist, würde ich diesen jetzt Anschreiben und mitteilen, dass mit 12/25 Urlaubsabgeltung erfolgt (die Höhe würde ich aktuell gar nicht mitteilen) und diesen auffordern Ihre Forderungshöhe mitzuteilen. Somit kann man mit dem AN klären, ob noch eine Auszahlung an ihn geht, oder komplett an die Arbeitsagentur gezahlt wird. Somit verhindert man eine Verzögerung in 12/25. Wenn der AN in Rente geht, muss gar keine Arbeitsbescheinigung erstellt werden. Die wollen nur Ihre Zahlungen, die nach Ende des Krankengeldes erfolgt ist, zurückerstattet haben. Hier stellt sich die Frage, ob die gesamte Netto Urlaubsabgeltung betroffen ist, oder wie bei einer normalen Urlaubsabgeltung mit anschließenden Arbeitslosengeld die Urlaubstage (bzw. das verschobene Beschäftigungsende) nur relevant wäre. Hier sollte geklärt werden, was zu melden ist. Da die Rente erst in der Zukunft beginnt, gehe ich nicht von einer Erwerbsunfähigkeitsrente aus, denn die ist i. d. R. rückwirkend. Stellt sich die Frage, welchen rechtlichen Anspruch die Arbeitsagentur hat, da bis zum 31.12. die Beschäftigung aktiv ist. Wird tatsächlich noch Arbeitslosengeld 2026 gezahlt? Für 2025 sehe ich eigentlich keinen Forderungsanspruch, da lfd. Beschäftigung.
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